80. Sitzung des Konjunkturrats: Voraussetzungen für solides Wachstum stärken
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Im letzten Jahr ist die deutsche Wirtschaft um 0,4 Prozent gewachsen. Sie konnte sich so dem Sog der Rezession, der die wirtschaftliche Aktivität in anderen Ländern des Eurogebiets dämpfte, weitgehend entziehen. Für das laufende Jahr deuten alle Indikatoren darauf hin, dass Verbraucher und Unternehmen auf einen breit angelegten Aufschwung vertrauen. Grundlage dafür ist ein solides binnenwirtschaftliches Fundament. Diese gute Entwicklung gilt es weiter zu festigen und zu stärken. Dafür bedarf es vor allem stärkerer privater und öffentlicher Investitionen sowie weiterer Innovationen. Nötig sind außerdem möglichst rasche Fortschritte bei zentralen wirtschaftspolitischen Themen wie der Energiewende und der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen im engen Schulterschluss mit den Ländern. Die Bundesregierung wird ihre aktualisierte Wachstumsprojektion mit dem Jahreswirtschaftsbericht am 12. Februar 2014 vorlegen.
Der Konjunkturrat für die öffentliche Hand ist ein Koordinierungs- und Beratungsgremium, das durch das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz 1967 eingerichtet wurde. Vorsitzender ist der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Mitglieder sind außerdem der Bundesminister der Finanzen, die Wirtschaftsminister und -senatoren der Bundesländer sowie Vertreter der kommunalen Spitzenverbände. Auch die Deutsche Bundesbank kann an den Beratungen des Konjunkturrats teilnehmen. Nach § 18 des Stabilitäts- und Wachstumsgesetz besteht die Aufgabe des Konjunkturrats im Wesentlichen in der Beratung von Maßnahmen zur Förderung von Stabilität und Wachstum.
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Datum: 21.01.2014 - 17:45 Uhr
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