Wir müssen draußen bleiben: Vermieter haben kein Recht auf Zweitschlüssel / R+V-Infocenter: Unang

Wir müssen draußen bleiben: Vermieter haben kein Recht auf Zweitschlüssel / R+V-Infocenter: Unangekündigter Besuch ist Hausfriedensbruch - Schlüssel für Notfall bei Freunden oder Verwandten deponieren

ID: 1008438
(ots) - Dürfen Vermieter einen Zweitschlüssel für
Notfälle behalten? Nein, sagt das Mietrecht und schützt damit die
Privatsphäre des Mieters. Bei Einzug müssen die Vermieter dem neuen
Bewohner alle Schlüssel aushändigen. "Der Mieter besitzt das
alleinige Nutzungsrecht an der Wohnung. Vermieter dürfen ohne eine
entsprechende Vereinbarung keinen Ersatzschlüssel einbehalten",
erläutert Sascha Nuß, Rechtsexperte beim Infocenter der R+V
Versicherung. Und selbst wenn der Mieter dem Eigentümer freiwillig
einen Schlüssel überlassen hat: Wer die Wohnung ohne Ankündigung und
Einwilligung des Mieters betritt, begeht womöglich Hausfriedensbruch
- und das ist strafbar. Ausnahmen gibt es nur im äußersten Notfall.

Die Rechtsprechung steht hier in vielen Fällen auf Seiten der
Mieter. "Ein vom Vermieter begangener Hausfriedensbruch berechtigt
den Mieter normalerweise zu einer fristlosen Kündigung", so
R+V-Experte Sascha Nuß. Noch strenger sind die Regeln, wenn der
Vermieter den Schlüssel heimlich behält. "Wenn er den Schlüssel nicht
herausgibt, kann der Mieter das Schloss austauschen lassen - und hat
gute Chancen, die Kosten dafür vom Vermieter ersetzt zu bekommen."

Ausnahmen sind Notfälle, beispielsweise ein Wasserrohrbruch:
Besteht konkret Gefahr für Haus und Wohnung, während die Bewohner
verreist sind, darf der Vermieter die Wohnung für Notmaßnahmen
betreten - ohne vorher erteilte Erlaubnis und notfalls sogar ohne
Schlüssel. "Auch wenn die Mieter im Urlaub sind, brauchen sie den
Schlüssel nicht beim Vermieter zu hinterlegen. Allerdings kann dieser
die Tür unter Polizeiaufsicht aufbrechen, wenn sich die Gefahr nicht
anders beseitigen lässt", sagt Sascha Nuß. Empfehlung für Mieter, die
dies vermeiden möchten: Bei Freunden, Nachbarn oder Verwandten einen
Zweitschlüssel deponieren und den Vermieter darüber informieren. Das


R+V-Infocenter rät allerdings davon ab, Schlüssel für Notfälle unter
Fußmatten oder in Blumentöpfen zu hinterlegen. Einbrecher kennen die
gängigen Verstecke.



Pressekontakt:
http://www.infocenter.ruv.de
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de

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Datum: 22.01.2014 - 10:30 Uhr
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