Gar nicht so einfach: REACH-Verordnung - Grundlagen und Handlungsansatz

Gar nicht so einfach: REACH-Verordnung - Grundlagen und Handlungsansatz

ID: 1008847

HDT-Workshop erklärt die wesentlichen Bestandteile der REACH-Verordnung und mögliche Handlungsansätze



(PresseBox) - Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) ist seit 1.6.2007 in Kraft und zeigt seitdem große Auswirkungen auf alle Branchen. Nicht nur Unternehmen, die Chemikalien herstellen, importieren und verwenden, sind betroffen. Fast alle Branchen und sogar Einzelhandelsbetriebe müssen sich zumindest einer von mehreren der von REACH geforderten Verpflichtungen stellen.
Den Unternehmen überträgt REACH mehr Verantwortung für die Produktsicherheit, so dass Hersteller, Importeure und Händler beispielsweise prüfen müssen,
ob eigene Registrierungspflichten zu erfüllen sind, wenn Stoffe im Unternehmen selbst hergestellt oder Stoffe bzw. Gemische importiert werden,
ob bei den zur Herstellung von Gemischen und Erzeugnissen eingekauften Stoffen alle REACH-Verpflichtungen durch die Lieferanten erfüllt werden,
ob Notifizierungs- oder Informationspflichten für besonders besorgniserregende Stoffe (engl. SVHC = substance of very high concern) erfüllt werden müssen, falls diese Stoffe in den Produkten des Unternehmens enthalten sind,
ob für die in Verkehr gebrachten Stoffe und Gemische die nach REACH zu gestaltenden Sicherheitsdatenblätter mit oder ohne Anhang erstellt werden müssen,
-ob die für die eingekauften Stoffe vorgesehenen Verwendungen hinsichtlich der Expositionsszenarien im Anhang der mitgelieferten Sicherheitsdatenblätter weiterhin angewendet werden dürfen.
Im eintägigen Seminar "REACH-Verordnung - Grundlagen und Handlungsansatz" am 3. Juni 2014 in Essen werden den Teilnehmern die wesentlichen Bestandteile der REACH-Verordnung und mögliche Handlungsansätze wie folgt vermittelt:
Europäisches und nationales Chemikalienrecht
REACH-Verordnung:
- Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse
- REACH-Akteure und deren Pflichten
- Datenanforderungen und Datentransfer
- Registrierung, Notifizierung und Information


- SIEF Aktivität und Datenteilung
SVHC-Stoffe:
- Ermittlung und Analytik
- Datenmanagement und Teststrategie
Sicherheitsdatenblätter (SDB) und Expositionsszenarien
-? Erstellung von SDB mit und ohne Anhang
-? Einstufung und Kennzeichnung nach EU-GHS
-? Umsetzung von Risikomaßnahmen
Lieferkette:
-? Informationspflichten der REACH-Akteure
-? Kommunikation mit Lieferanten und Kunden
Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte auf Anfrage beim Haus der Technik, Tel. 0201/1803-344 (Frau Wiese), Fax 0201/1803-346, eMail: information@hdt-essen.de bzw. direkt hier:
http://www.gefahrstoffe.eu/gefahrstoffrecht.html

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Intensiv-Kurs Grundlagen der Chemie für Kaufleute und Techniker Windenergieanlagen mit Getriebe sind weltweit in der Mehrzahl, auch wenn inzwischen verschiedene Hersteller getriebelose Anlagen anbieten.
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 22.01.2014 - 16:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1008847
Anzahl Zeichen: 2941

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Essen



Kategorie:

Bildung & Beruf



Diese Pressemitteilung wurde bisher 324 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gar nicht so einfach: REACH-Verordnung - Grundlagen und Handlungsansatz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Haus der Technik e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Haus der Technik e.V.


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z