Widerruf von Immobilienkrediten bringt Zinsersparnis
Die Fehler in der Widerrufsbelehrung führen dazu, dass Darlehensnehmer auch heute noch die einst abgeschlossenen Verträge widerrufen können.
Die Fehler in der Widerrufsbelehrung führen dazu, dass Darlehensnehmer auch heute noch die einst abgeschlossenen Verträge widerrufen können. Die möglichen Fehler sind dabei vielfältig. Manche Banken haben insbesondere seit 2002 in bestimmten Zeiträumen Formulierungen verwandt, die unzulässig waren oder gegen das Gebot verstoßen, die Widerrufsbelehrungen deutlich grafisch hervorzuheben. Für die Darlehensnehmer bedeutet dies, dass sie einen Vertrag mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen können.
Vor unüberlegten und schlecht vorbereiteten Einzelaktionen oder gar Zahlungseinstellungen müssen wir warnen. Beim Widerruf langlaufender Kredite und deren Abwicklung gibt es zahlreiche Fallstricke, denn wenn eine Bank den Widerruf nicht akzeptiert und der Kunde die Zahlung einstellt, kann es schnell zu einem Schufa-Eintrag mit unangenehmen Weiterungen kommen. Erfolgversprechender ist es, mit anwaltlicher Unterstützung mit der Bank ins Gespräch zu kommen und zu versuchen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Erst wenn dieser Versuch scheitert, sollte der Klageweg bestritten werden.
Sie möchten wissen, ob Sie Ihren Immobilienkredit widerrufen können? Sie suchen anwaltliche Begleitung bei der erfolgreichen Umsetzung des Widerrufs?
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Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.schiffsfonds-anleger.de.
Datum: 23.01.2014 - 21:57 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 23.01.2014
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