Plastiktütenhersteller scheitert mit Millionenklage gegen Deutsche Umwelthilfe
ID: 1010408
Landgericht Köln im Streit um biologisch abbaubare Plastiktüten
Im Rechtsstreit um angebliche Falschaussagen zu biologisch
abbaubaren Plastiktüten hat das Landgericht Köln die Klage der Victor
Güthoff & Partner GmbH und der Ruppiner Papier- und Folienwerke GmbH
gegen die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) abgewiesen (Az 28 O
116/13). Die Richter gaben der Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation umfassend Recht. Die beiden
Plastiktütenunternehmen hatten die DUH und ihren
Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch auf Schadensersatz in Höhe von
mehr als 2,7 Millionen Euro verklagt. Grund waren zwei
Pressemitteilungen des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes vom
April 2012. Darin hatte die DUH mitgeteilt, dass die aus
Polymilchsäure (PLA) bestehenden Bio-Tragetaschen nach einer eigenen
Umfrage unter deutschen Kompostierungsanlagen zu den dort
herrschenden Bedingungen weit überwiegend nicht biologisch abbaubar
waren.
Die DUH hatte im Jahr 2012 auf die irreführende Werbung für
Tragetaschen aus einem biologisch abbaubarem Kunststoff (PLA)
hingewiesen und die drei Handelsketten ALDI Nord, ALDI Süd und Rewe
wegen der dadurch praktizierten Verbrauchertäuschung abgemahnt. Alle
drei Unternehmen verkauften Tüten der Victor Güthoff & Partner GmbH.
Entgegen dem auf den Tüten vermittelten Eindruck von Nachhaltigkeit
sind die Bioplastiktüten weder umweltfreundlicher als herkömmliche
Plastiktüten noch werden sie nach der durch die DUH durchgeführten
Umfrage in deutschen Kompostierungsanlagen regelmäßig kompostiert.
Nachdem ALDI Nord, ALDI Süd und Rewe gegenüber der DUH erklärten,
ihre biologisch abbaubaren Plastiktüten nicht mehr als "100%
kompostierbar" zu bewerben und diese aus dem Sortiment nahmen, wollte
sich die Victor Güthoff & Partner GmbH und ihr Tochterunternehmen den
dadurch vermeintlich entstandenen finanziellen Schaden von der DUH
und ihrem Bundesgeschäftsführer bezahlen lassen. Das
Chemieunternehmen BASF lieferte das Material zur Herstellung der
Bioplastiktüten und gab ein Gutachten zum Umgang mit Produkten aus
diesem Material in Auftrag. Dieses konnte die Zweifel der DUH an der
tatsächlichen Kompostierung der Bioplastiktüten jedoch nicht
widerlegen.
"Der dreiste Versuch des Plastiktütenherstellers Victor Group,
einen Umweltschutzverband und seinen Geschäftsführer kaltzustellen
und sich auch noch den vermeintlich finanziellen Schaden, der ihr
aufgrund irreführender Versprechen zu Bioplastiktüten entstanden sein
soll, bezahlen zu lassen, ist damit gescheitert", erklärt der
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Dass einer der größten
Plastiktütenhersteller Deutschlands die DUH verklagt hat, ist für
Resch nicht überraschend. Immerhin setzt sich die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation seit 2012 mit ihrer Kampagne
"Einweg-Plastik kommt nicht in die Tüte" für eine Reduzierung des
Verbrauches umweltschädlicher Einwegplastiktüten in Deutschland ein.
"Das Urteil des Landgerichts Köln stärkt Umwelt- und
Verbraucherschutzverbände in ihrer Arbeit und hat gezeigt, dass sie
nicht durch Klagen in Millionenhöhe mundtot zu machen sind", sagt
Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger, der die DUH in dem Rechtsstreit
vertreten hat.
Das am 15. Januar 2014 verkündete Urteil des Landgerichts ist noch
nicht rechtskräftig.
Informationen zur DUH-Kampagne finden Sie unter
www.kommtnichtindietuete.de.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger
Tel.: 030 88472-80, 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com
Daniel Hufeisen, DUH-Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de
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Datum: 27.01.2014 - 10:20 Uhr
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