Achtung: Betriebe haften für Beratungsmängel!

Achtung: Betriebe haften für Beratungsmängel!

ID: 1011413

Vor kurzem hat die Haftungsfalle nach dem Betriebsrentengesetz bei einem Hannoveraner Handwerksbetrieb zugeschlagen: Ein Mitarbeiter wurde entlassen und ging daraufhin zum Rechtsanwalt.
Dieser fordert nun Schadensersatz von dem ehemaligen Arbeitgeber, weil der Mitarbeiter nicht zur betrieblichen Altersversorgung beraten worden war.



(firmenpresse) - Der Schaden wird insgesamt sechsstellig werden, weil dies auch bei den anderen Mitarbeitenden versäumt wurde. Wahrscheinlich bleibt dem Inhaber nur noch der Gang zum Insolvenzgericht.
"Trotz guter Auftragslage muss dieser Handwerker schließen, weil er seine Pflichten nach dem Betriebsrentengesetz vernachlässigt hat", warnt Unternehmensberater Dr. Joachim von Hein aus Hannover. Hier hätte ein unabhängiger Rentenberater eine neutrale Beratung durchführen müssen, um auf diese Weise den Betrieb aus diesem Haftungsrisiko zu befreien.
Der Betriebspsychologe empfiehlt eine betriebliche Versorgungsordnung, bei der alle Seiten nur gewinnen können: Die Mitarbeiter bekommen eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung von bis zu Tausend Euro im Monat, der Unternehmer verbessert sein Image und bekommt treue und motivierte Mitarbeitende, und der Staat spart Sozialversicherung.
"Eine solche Versorgungsordnung kostet für die Beteiligten nur wenig Geld, hilft Sozialabgaben zu sparen und verringert das Haftungsrisiko erheblich", betont der Personalexperte. "Leider ist so eine Vereinbarung nachträglich nicht mehr möglich. Bei dem erwähnten Hannoveraner Handwerker werden also sowohl die Inhaber als auch die Mitarbeitenden ihren Job verlieren. Das hätte vermieden werden können!"
Nähere Informationen bei Dr. Joachim von Hein, www.Perso-Blog.de, 0511 856 4143


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Der Autor, Dr. Joachim von Hein aus Hannover, schreibt schon seit seiner Schulzeit Texte für Zeitungen. Seit 1987 ist er selbstständiger Unternehmensberater für psychologische PR- Personal- und Marketingfragen. Es gibt über 40 eigenständige Veröffentlichungen von ihm und mehrere 100 Artikel.
Das Schreiben hat er bei einer kleinen norddeutschen Tageszeitung gelernt. Jetzt betreibt er eine eigene PR-Agentur und produziert auch Video-Kurzfilme. Seine Besonderheit ist, dass er seine Texte und Fotos verkauft (ohne Copyright). Seine Kunden dürfen daher seine Texte immer wieder umformulieren und aktualisieren. Seine Beratungsarbeit kann mit der so genannten „BAFA-Förderung“ mit 50% oder sogar 75 % bezuschusst werden.
Dr. Joachim von Hein, Fiedelerstr. 46, 30519 Hannover 0511-85 64 143 info(at)jvhein.de www.Perso-Blog.de



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Datum: 28.01.2014 - 18:03 Uhr
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