Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Schallschutz am Hauptstadtflughafen:
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Haushalten im sogenannten Tagschutzbereich des Airports haben in
langwierigen und teuren Prozessen das erstritten, was ihnen von
Anfang zugestanden hätte: Wirksame Schallschutzmaßnahmen, die den
Lärm der Jets erträglich machen und von der Flughafengesellschaft
finanziert werden. Eigentlich genau das, was schon im
Planfeststellungsbeschluss von 2004 steht. So gesehen sind die
vergangenen zehn Jahre lediglich verlorene Zeit.
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Datum: 28.01.2014 - 18:35 Uhr
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