Neues Verbraucherrecht ab Juni 2014

Neues Verbraucherrecht ab Juni 2014

ID: 1011705

awt Rechtsanwälte informiert über wichtige Änderungen im Bereich der Verbraucherrechte:



(firmenpresse) - Der deutsche Gesetzgeber hat die EU-Richtlinie über Rechte der Verbraucher (Verbraucherrichtlinie) in nationales Recht umgesetzt. Am 13.06.2014 treten insofern neue Bestimmungen auch im Onlinehandel in Kraft. Onlinehändler haben sich auf einige Gesetzesänderungen, insbesondere beim Widerrufsrecht, einzustellen. Wichtig sind nach Auffassung von awt Rechtsanwälte insbesondere folgende Regelungen:

Es gilt europaweit ein einheitliches, neues Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht bei fehlender oder falscher Belehrung erlischt nach zwölf Monaten und vierzehn Tagen. Grundsätzlich hat der Verbraucher nach einem Widerruf die Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer den Verbraucher von dieser Pflicht unterrichtet hat. Der Unternehmer kann sich jedoch auch bereit erklären, die Rücksendekosten zu übernehmen. Das Gesetz enthält ein Muster für die Widerrufsbelehrung. Der Händler trägt zwar nach wie vor das Risiko, dass er den Kaufpreis zurückzahlen muss, wenn die zurückgesendete Ware nicht bei ihm ankommt. Er kann aber die Rückzahlung eines Kaufpreises solange verweigern, bis er die Ware zurückerhalten hat oder der Verbraucher nachweißt, dass er die Ware auch tatsächlich versendet hat.


Eine Vereinbarung im Internet ist nur wirksam, wenn der Unternehmer sie nicht durch eine sog. Voreinstellung herbeiführt (Kreuz oder "Häkchen" ist bereits gesetzt und soll vom Verbraucher gelöscht werden, wenn er die Vereinbarung nicht möchte).


Neu geregelt wurde der Widerruf beim Kauf digitaler Güter (Software, Musik, Bücher, usw.) via Download. Ein Widerrufsrecht besteht zwar grundsätzlich, dieses erlischt jedoch, wenn mit der Übersendung der Datei begonnen wurde, der Verbraucher zuvor diesem ausdrücklich zugestimmt hat und der Verbraucher weiß, dass er sein Widerrufsrecht durch die Ausführung verliert.


Die Onlinehändler sollten sich nach Auffassung von awt Rechtsanwälte daher auf die veränderten Spielregeln einstellen und die erforderlichen Anpassungen zeitnah umsetzen, um insbesondere auch Abmahnungen der Mitbewerber zu vermeiden.




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Datum: 29.01.2014 - 11:10 Uhr
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