Graphiker kann sein Logo als Referenz nutzen
ID: 1012825
In dem Fall stritten sich der Graphiker und sein Auftraggeber, der ihm die Nutzung als ?Referenzlogo? verbieten wollte. Hintergrund war, dass der Auftraggeber vom Graphiker die ausschließlichen Nutzungsrechte erhalten hatte ? der Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte ist denn auch der Einzige, der dieses Recht nutzen darf. Anders bei den einfachen Rechten: Hier kann der Urheber das Recht an mehrere Nutzer vergeben.
Das Landgericht Berlin begründete die erlaubte Nutzung des Graphikers damit, dass es ?geschäftsüblich? sei, dass ein Graphiker sein Logo auf seiner Homepage werblich präsentiere, selbst dann, wenn er die ausschließlichen Rechte seinem Kunden eingeräumt hätte. Darüber hinaus hatte das Landgericht Berlin entschieden, dass es in diesem Zusammenhang auch unproblematisch sei, wenn der Graphiker die Kundenbeziehung durch Veröffentlichung des Logos als Referenz überhaupt erst öffentlich mache.
Würde der Auftraggeber dies verhindern wollen, dann sollte er dies im Vorfeld mit dem Graphiker vereinbaren.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
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Datum: 30.01.2014 - 16:14 Uhr
Sprache: Deutsch
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