Rheinische Post: Kommentar /
Der Fluggast muss als Kunde König bleiben
= Von Birgit Marschall
ID: 1013406
Fluggastrechte ist ein Paradebeispiel dafür, wie eine zunächst gut
gemeinte Verbraucherschutzpolitik sich auch in ihr Gegenteil
verkehren kann, wenn Lobbyisten erfolgreiche Arbeit leisten. Der
Vorschlag der EU-Kommission, der nun kommende Woche erstmals im
Europäischen Parlament beraten wird, enthält viele gute Ansätze -
etwa, dass Passagiere, die länger als eine Stunde auf ihren Flug
warten, Anspruch auf ein Glas Wasser haben sollen. Er enthält aber an
entscheidender Stelle eine Verschlechterung: Passagiere sollen
künftig erst ab Verspätungen von fünf Stunden, und nicht bereits ab
drei Stunden, entschädigt werden. Zwei Drittel aller bisher
Anspruchsberechtigten hätten künftig kein Recht mehr auf
Entschädigung durch die Airlines, wenn der Kommissionsplan umgesetzt
würde. Damit würden die Verbraucherrechte massiv beschnitten, und die
Fluggesellschaften könnten ihr finanzielles Ausgleichsrisiko massiv
senken. Verbraucherschutzorganisationen und Oppositionspolitiker in
Deutschland warnen die Bundesregierung zu Recht davor, dieser Politik
die Hand zu reichen. Berlin sollte klar gegen die Beschneidung der
Fluggastrechte Stellung beziehen.
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Datum: 31.01.2014 - 20:35 Uhr
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