Neue OZ: Kommentar zu EU / Luftverkehr / Verbraucher
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Ein Grund zum Jubeln ist der Entwurf des EU-Parlaments für eine
Reform der Fluggastrechte sicher nicht. Von Verbesserungen für die
Verbraucher kann jedenfalls nicht die Rede sein. Das war aber wohl
auch nicht das Ziel. Der Vorschlag ist eher der verzweifelte Versuch,
Schlimmeres zu verhindern.
Denn ein von der EU-Kommission bereits vor Monaten vorgelegter
Entwurf für eine Neuordnung sieht vor, die derzeit gültige Charta
zugunsten der Airlines massiv auszudünnen. So sollen Fluggäste nicht
mehr ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung geltend
machen können, sondern erst ab fünf Stunden.
Allein durch diese Änderung aber würden etwa 70 Prozent der nach
bisheriger Rechtslage möglichen Ausgleichsleistungen entfallen.
Sollte sich die Kommission gegen das Parlament durchsetzen, würde von
der ursprünglichen Idee, die Annullierungen und Verspätungen aus
wirtschaftlichen Gründen einzudämmen, noch weniger bleiben.
Waltraud Messmann
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Datum: 05.02.2014 - 22:00 Uhr
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