Baugewerbe: Schwarzarbeitsbekämpfung muss forciert werden!
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Schattenwirtschaft, der sich ohnehin nur schwer ermitteln lässt, von
370 Mrd. EUR (= 17,2 % des Bruttosozialproduktes im Jahre 2003) nach
den neuesten Prognosen auf 339 Mio. EUR (= 12,2 % des
Bruttosozialproduktes im Jahre 2014) zurückgehen soll." So Dr.-Ing.
Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident des Zentralverbandes Deutsches
Baugewerbe, zu der neuesten Prognose über die Entwicklung der
Schattenwirtschaft in Deutschland, die das Institut für angewandte
Wirtschaftsforschung unter der Ägide von Prof. Friedrich Schneider
jüngst vorgelegt hatte.
Loewenstein weiter: "Dieser inakzeptabel hohe Anteil der
Schattenwirtschaft ist erschreckend, zumal in der jüngsten Prognose
zutreffend darauf aufmerksam gemacht wird, dass die Ankündigungen der
neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag die Schattenwirtschaft
weiter begünstigen werden. Auch nach unserer Einschätzung könnten
eine Beseitigung der sog. "kalten Progression" bei der
Einkommensteuer, die die Bundesregierung nicht vornimmt, sowie eine
Verringerung der Sozialversicherungsbeiträge den Anreiz zum
Ausweichen in die Schattenwirtschaft vermindern, weil sich dadurch
die Schere zwischen Bruttolohn und Nettolohn schließen würde. Das
würde nicht nur die Schattenwirtschaft verringern, sondern auch die
Lohnverhandlungen deutlich erleichtern. Es kann nicht trösten, wenn
ausschließlich aufgrund der guten Konjunkturerwartungen eine nur ganz
geringe Verringerung der Schattenwirtschaft auf einem nach wie vor
unerträglich hohen Niveau prognostiziert wird."
Dr. Loewenstein sieht sich vor diesem Hintergrund veranlasst, von
der neuen Bundesregierung eine Forcierung der
Schwarzarbeitsbekämpfung mit Schwerpunkt der Bekämpfung der
zunehmenden Scheinselbständigkeit zu fordern:
"Die Koalition muss ihren eigenen Ankündigungen im
Koalitionsvertrag zur Verbesserung der Bekämpfung von
Steuerhinterziehung, Sozialversicherungsbetrug, Schwarzarbeit und
illegaler Beschäftigung umgehend folgen." So der ZDB-Präsident. Dazu
müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen unter anderem im
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und in der Gewerbeordnung sowie die
personelle und informationstechnologische Ausstattung der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit unverzüglich verbessert und
wirkungsvoller ausgestaltet werden.
"Jetzt gilt es, den Ankündigungen schnellstmöglich durch
entsprechende Gesetzesinitiativen Taten folgen zu lassen. Dabei muss
die Bekämpfung der Scheinselbständigkeit und jede andere Form der
Umgehungsmöglichkeiten des deutschen Rechts im Vordergrund stehen.
Dabei muss an der Quelle der Illegalität angesetzt werden." So die
Forderung Loewensteins. So bieten sich Eingriffe u.a. bei den
Gewerbeanzeigen, den Eintragungen in die Handwerksrolle und der
Vergabe öffentlicher Aufträge an. Die wirtschaftlichen und
betriebsorganisatorischen Voraussetzungen für eine tatsächlich
selbständige baugewerbliche Tätigkeit müssen schon bei diesen
Anlässen durch Gewerbeämter, Handwerkskammern und öffentliche
Auftraggeber überprüft werden. Damit können Scheinselbstständigkeit
und illegale Anbieter wesentlich früher erkannt und bekämpft werden.
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
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Datum: 06.02.2014 - 11:24 Uhr
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