Tipps beim Beschaffen von eMail Adressen

Tipps beim Beschaffen von eMail Adressen

ID: 1016989

Ohne das vorige Einverständnis ist es nach deutschem Recht nicht erlaubt, eine Mail-Adresse anzuschreiben.



(firmenpresse) - Daher ist es am besten, man hat eigene Verteiler zur Hand, um seine Informationen sicher, schnell und konkret weiter zu leiten ? und das auch noch an die richtige Zielgruppe.
Es gibt folgende Wege um ein paar E-Mai-Adressen zu erhalten:

Jeglicher Kontakt zu der Zielperson stellt eine Möglichkeit dar, die Adresse zu erfragen. Das kann eine Messe ebenso sein wie ein Vertragsabschluss, ein Telefonat, ein Katalogversand oder ähnliches. Dabei müssen Sie stets darauf achten, das Einverständnis auch wirklich zu haben, inklusive der Information wann und wo dies der Fall war.
Weiterhin gibt es Menschen, die Ihre Webseite besuchen. Diese machen das bestimmt nicht umsonst, sondern zeigen Interesse an Ihren Inhalten und Produkten. Auch hier können Sie kostenlos eine Möglichkeit bieten, sich anzumelden und so die E-Mail Adresse in Erfahrung zu bringen. Eine Eintragung in Ihren Mail-Verteiler sollte immer auch wieder reversibel sein, das sollte dem Interessent auch bewusst gemacht werden, er soll sich zu nichts gezwungen fühlen. Weiterhin ist es sinnvoll, sich durch Anzeigen oder Partner-Webseiten in Szene zu setzen und so die Besucherrate zu erhöhen.

Die unterschiedlichen Einverständnisarten bezüglich des E-Mail Versands:

Es gibt diverse Möglichkeiten, sich das Einverständnis des Interessenten, ihm eine E-Mail schicken zu dürfen, zu holen. Zum Einen gibt es das sogenannte Single-Opt-In. Das beschreibt den einfachen Erhalt der Newsletter oder Werbemails nach einmaliger Einverständniserklärung.

Das Confirmed-Opt-In beschreibt so ziemlich dasselbe, allerdings bekommt der Interessent wie der Name schon vermuten lässt eine "Confirmation", also eine Bestätigung, dass er erfolgreich in den Mailverteiler eingetragen wurde.

Das Double-Opt-In ist die Version der Bestätigung, die beispielsweise bei der Anmeldung von Foren oder Spieleplattformen am meisten verwendet wird und dient einer erhöhten Sicherheit, da die Mail-Adresse sehr wahrscheinlich auch der Person gehört, die diese angibt. Das Double-Opt-In schickt nach der Eingabe der Mail eine Bestätigung, in der aber wiederum ein Bestätigungslink enthalten ist, der nun vom Interessenten angeklickt werden muss. Erst dann ist der Erhalt von Mails und News bestätigt worden. Mit der zu letzt genannten Methode, dem Double-Opt-In, sind Sie auf der sichersten Seite, da so die Mail auch der sich anmeldenden Person gehört. Allerdings ist das Verfahren umständlich für den Interessenten. Gegebenenfalls lohnt es sich, diesen auch darauf aufmerksam zu machen, warum Sie ein solches Mittel einsetzen: Für die Sicherheit des Kunden und für Ihre eigene natürlich.



Man erkennt hier einen kleinen aber signifikanten Widerspruch: Wieso darf man dem Kunden eine Mail zur Bestätigung schicken, obwohl dieser erst danach bestätigt, dass er Mails erhalten will? Genau das hat das Oberlandesgericht München im November 2012 kritisiert und somit gleich alle drei Arten in Frage gestellt. Gegen das Urteil wurde eine Revision zugelassen.

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Datum: 10.02.2014 - 10:20 Uhr
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