Nachbarschutz: Auflagen gegen Veranstalter?
ID: 1017391

(PresseBox) - Veranstaltungen haben einen natürlichen Feind: Der Nachbar. Entweder ist es ihm zu laut, zu voll oder er hat kein Ticket bekommen?
Ernsthaft: Selbstverständlich haben Anlieger einer Veranstaltung Rechte, die der Veranstalter zu wahren hat: Dies betrifft Immissionen wie Lärm, Müll, Gestank, Autoverkehr usw.
Und natürlich ist es für Nachbarn einer Veranstaltung ärgerlich, wenn Besucher unbefugt auf ihr Gelände laufen, bspw. weil sie sich dort erleichtern wollen oder ihren Müll entsorgen.
Der Verwaltungsgerichtshof München hatte sich nun mit der Frage auseinanderzusetzen, ob Anlieger eines Festivalgeländes verlangen können, dass ihre Felder vom Veranstalter durch einen Zaun vor dem unbefugten Betreten durch Festivalbesucher umbaut werden?
Konkret wendeten sich mehrere Landwirte gegen die Gemeinde, die für ein jährlich stattfindendes Musikfestival entsprechende Erlaubnisbescheide erlassen hatte.
Die Landwirte forderten von der Gemeinde, dass sie in den Erlaubnisbescheid aufzunehmen hätte, dass auch ihre Grundstücke durch einen 2 Meter hohen stabilen Zaun zu umzäunen seien, um das unbefugte Betreten durch Festivalbesucher zu verhindern.
Der VGH München wies die Klage nun ab. Sein Argument: Die Landwirte hätten nicht dargelegt, dass sie unter derart erheblichen Nachteilen leiden würden, dass die Gemeinde eine solche Auflage in den Erlaubnisbescheid hätte aufnehmen müssen. Es stand der Gemeinde zu, die Bedürfnisse der Landwirte gegen den Kostenaufwand des Veranstalters abzuwägen. Die Landwirte hätten nicht belegen können, dass ausschließlich die begehrte Umzäunung der Bedeutung des grundsätzlich berechtigten Schutzgutes der Landwirte (Verhindern des Niedertrampelns der Felder) hätte gerecht werden können.
Dass die Gemeinde im Erlaubnisbescheid bei bestimmten Grundstücken, die ihrer Auffassung nach konkreter gefährdet gewesen seien, was damit eine Umzäunung auch trotz hoher Kosten rechtfertige, nicht gebunden: Nur, weil sie in ein paar Fällen eine Umzäunung angeordnet habe, müsse sie dies nicht für alle Nachbargrundstücke tun, so der Verwaltungsgerichtshof.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
Datum: 10.02.2014 - 15:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1017391
Anzahl Zeichen: 2879
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Karlsruhe
Kategorie:
Vermischtes
Diese Pressemitteilung wurde bisher 328 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Nachbarschutz: Auflagen gegen Veranstalter?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Dr.?Stefan Brink, hat 2019 als das Jahr der Kontrollen angekündigt, nachdem der Schwerpunkt der Tätigkeit der Datenschutzbehörde bisher auf der Beratung lag. Brink, will nach einem aktuellen Intervi
Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht ...
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch einer Website neu eingeben müssen oder, das
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef ...
Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind in Deutschland als Vereine organsiert und unterli
Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Condor zeigt Solidarität: Tag der Kinderhospizarbeit 2014 ...
- Mitarbeiter des Ferienfliegers tragen grünes Band - Am 10. Februar 2014 findet der 9. Tag der Kinderhospizarbeit statt. Der Tag soll auf die Situation lebensverkürzend erkrankter Kinder und deren Familien aufmerksam machen sowie in der Gesellschaft ein Bewusstsein für die Arbeit der Kind
LLeyendecker erweitert Rental-Angebot im Bereich Lichttechnik ...
Zur Verfügung stehen die Konsolen Hog 4 und Full Boar 4 – erweiterbar durch die Beistellkontroller Master Wing 4 und Playback Wing 4 – sowie der Nano Hog 4 Kontroller. Mit den Lichtpulten der Hog 4 Familie bietet High End Systems eine komplette Serie an Konsolen für die unterschiedlichsten
Vogelhalter aufgepasst: Neue Erkenntnisseüber die Haltung von Welli& Co. ...
Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) empfiehlt großzügige Haltungssysteme für Ziervögel / Die meisten Ziervögel sind gesellig / Vögel brauchen Abwechslung / Spiegel und Plastikvogel gehören nicht in die Voliere Ziervögel sind beliebte Unterhaltungskünstler: Es ist fas
Einmalig vielseitig – Englisch lernen in Singapur ...
Kaum eine andere Stadt hat so vieles zu bieten wie Singapur. So verschmelzen hier fernöstliche Bräuche mit den Annehmlichkeiten einer europäischen Stadt und bieten eine Kulisse von internationalem Format. Die Stadt des Löwen war einst eine britische Kolonie und konnte sich nach deren Unabhä




