"Leck mich am Arsch" im schwäbischen Sprachgebrauch keine Beleidigung - Kanzlei Blaufelde

"Leck mich am Arsch" im schwäbischen Sprachgebrauch keine Beleidigung - Kanzlei Blaufelder, Ludwigsburg

ID: 1018240

Der Ausspruch ?Leck mich am Arsch? stellt im schwäbischen Sprachgebrauch keine strafbare Beleidigung (§ 185 StGB) dar.



Thorsten BlaufelderThorsten Blaufelder

(firmenpresse) - Denn er ist insoweit zwecks Beendigung eines Gesprächs oder Zurückweisung einer als Zumutung empfundenen Bitte gesellschaftlich akzeptiert. Dies hat das Amtsgericht (AG) Ehingen entschieden (AZ: 2 Cs 36 Js 7167/09) entschieden.

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Rechtsanwalt Blaufelder übernimmt für Sie die Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen Bereichen des Arbeitsrechts und den mit dem Arbeitsrecht in Zusammenhang stehenden Rechtsgebieten. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen hierbei in den Bereichen:

- Kündigung/Abfindung
- Aufhebungsvertrag
- Abmahnung
- Arbeitszeugnis
- Offene Gehaltsforderungen/Insolvenz des Arbeitgebers
- Urlaubsansprüche
- Eltern- und Teilzeit
- Mobbing

Bei Erhalt einer Kündigung kann eine Klage nur innerhalb von drei Wochen bei Gericht fristgerecht eingereicht werden. Zudem können berechtigte Ansprüche durch den Ablauf sog. Ausschlussfristen, die sehr kurz sein können, erlöschen. Wenden Sie sich daher bei Rechtsproblemen umgehend an die Kanzlei Blaufelder.

Die Kanzlei Blaufelder vertritt Sie insbesondere vor dem Arbeitsgericht in Ludwigsburg, Stuttgart und Heilbronn ? aber auch vor jedem anderen Arbeitsgericht in Deutschland.

Auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechts befasst sich Rechtsanwalt Blaufelder insbesondere mit:

- Betriebsvereinbarungen (Gestaltung, Überarbeitung und Durchführung von Verhandlungen)
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- Einigungsstellenverfahren
- Arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren


- Beratung in sonstigen betriebsverfassungsrechtlichen Fallgestaltungen
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Datum: 12.02.2014 - 08:20 Uhr
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