"Leck mich am Arsch" im schwäbischen Sprachgebrauch keine Beleidigung - Kanzlei Blaufelder, Ludwigsburg
ID: 1018240
Der Ausspruch ?Leck mich am Arsch? stellt im schwäbischen Sprachgebrauch keine strafbare Beleidigung (§ 185 StGB) dar.
Thorsten Blaufelder(firmenpresse) - Denn er ist insoweit zwecks Beendigung eines Gesprächs oder Zurückweisung einer als Zumutung empfundenen Bitte gesellschaftlich akzeptiert. Dies hat das Amtsgericht (AG) Ehingen entschieden (AZ: 2 Cs 36 Js 7167/09) entschieden.
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Die Kanzlei Blaufelder vertritt Sie insbesondere vor dem Arbeitsgericht in Ludwigsburg, Stuttgart und Heilbronn ? aber auch vor jedem anderen Arbeitsgericht in Deutschland.
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Stuttgarter Straße 50, 71638 Ludwigsburg
Datum: 12.02.2014 - 08:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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