Neue OZ: Kommentar zur Loveparade
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Dreieinhalb Jahre hat die Staatsanwaltschaft zum Unglück bei der
Loveparade ermittelt, doch der ganz große Wurf ist ihr mit der jetzt
vorgestellten Anklage nicht gelungen. Zwar ist nun endlich ein
Ergebnis der Ermittlungen sichtbar, doch sollen einige aus Sicht der
Betroffenen wichtige Verantwortliche nicht belangt werden. Dabei geht
es zunächst um den inzwischen abgewählten Oberbürgermeister Adolf
Sauerland und Loveparade-Veranstalter Rainer Schaller. Durften sie
sich wirklich, wie die Staatsanwaltschaft argumentiert, auf ihre
Leute verlassen? Setzten sie alles daran, die Sicherheit der Besucher
zu gewährleisten? Und dann ist da noch die Polizei, der zahlreiche
Zeugen Versäumnisse vorwerfen, die von der Staatsanwaltschaft nun
aber in Schutz genommen wird. Doch darf sich die Staatsmacht wirklich
auf die Sicherheitskonzepte privater Veranstalter verlassen?
Angesichts der gravierenden Planungsfehler im Vorfeld erscheint das
unvorstellbar. Werden im nun zu erwartenden Prozess also die
Befehlsempfänger geopfert und die Befehlsgeber geschützt? So einfach
ist die Sache auch nicht. Zu Recht betonte Staatsanwalt Horst Bien,
ein Strafprozess könne nur strafrechtliche Schuld feststellen, nicht
aber politische oder moralische Verantwortung. Die aber müssten vor
allem die jetzt nicht angeklagten Beteiligten übernehmen, damit die
Aufarbeitung des Unglücks für Opfer und Hinterbliebene Sinn ergibt.
Constantin Binder
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Datum: 12.02.2014 - 22:00 Uhr
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