Neue OZ: Neue OZ - Gespräch mit Joachim Lüblinghoff, Experte für Familienrecht im Präsidium des Deutschen Richterbundes
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Familiengerichte wegen Gesetz zur "Mütterrente"
Verband fordert Nachbesserung der geplanten Regelung
Osnabrück. Nach Einschätzung des Deutschen Richterbundes (DRB)
rollt wegen der geplanten "Mütterrente" eine Prozesslawine auf die
Familiengerichte zu, wenn Ex-Ehemänner wegen höherer Rentenansprüche
der betroffenen Frauen in großer Zahl den Versorgungsausgleich
überprüfen lassen.
In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag)
sagte Joachim Lüblinghoff, Experte für Familienrecht im Präsidium des
Deutschen Richterbundes: "Im gesamten Bundesgebiet kommen angesichts
der jährlichen Scheidungszahlen theoretisch mindestens eine Million
Fälle für ein solches Verfahren in Betracht." Erfahrungsgemäß würden
natürlich nicht alle klagen, "aber schon ein kleinerer Prozentsatz
würde ausreichen, um die Familiengerichte lahmzulegen", sagte
Lüblinghoff. Gerade wenn erste Prozesse erfolgreich verliefen, wovon
auszugehen sei, sei mit vielen Nachahmern zu rechnen.
"Tritt das Gesetz in dieser Form in Kraft, droht eine
Prozesslawine, auf die die Familiengerichte nicht vorbereitet sind."
Das könne zu einem Kollaps der Gerichte führen, warnte Lüblinghoff.
"Schon jetzt können die Familienrichter in fast allen Bundesländern
ihre Verfahren kaum noch bewältigen, uns fehlen schlicht die
Richterinnen und Richter."
Lüblinghoff, selbst Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
Hamm, forderte die Politik deshalb zum Handeln auf: "Der Ball liegt
im Feld der Politik. Die geplante Regelung muss nachgebessert
werden". Es könne später jedenfalls niemand sagen, damit sei nicht zu
rechnen gewesen.
Das Bundeskabinett hat jüngst einen Gesetzentwurf von Arbeits- und
Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) gebilligt, nach dem Eltern,
deren Kinder vor dem Jahr 1992 geboren worden sind, höhere
Rentenansprüche bekommen. Ziel ist es, Mütter besserzustellen, die
für die Erziehung der Kinder im Beruf zurückgesteckt haben.
Ungewollter Nebeneffekt: Sind die Eltern mittlerweile geschieden,
können die Väter bei den Familiengerichten beantragen, den
Versorgungsausgleich, der bei einer Scheidung vorgenommen wird, neu
zu berechnen.
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Datum: 13.02.2014 - 05:00 Uhr
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