Baumann: Externe Dienstleister beim Deutschen Bundestag künftig als Angehörige im öffentlichen Dienst beschäftigen
ID: 1019133
gestrigen Mittwoch einstimmig beschlossen, eine dahingehende Petition
externer Dienstleister im Fahr- und Sicherheitsdienst den Fraktionen
des Bundestages zur Erwägung zuzuleiten. Dazu erklärt der Vorsitzende
der Arbeitsgruppe Petitionen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter
Baumann:
"Mit diesem eher ungewöhnlichen Votum einer Zuleitung zur Erwägung
an die Fraktionen wollen wir alle Abgeordneten für dieses Thema
sensibilisieren.
Wir unterstützen die Petition, dass spätestens mit Beginn der 19.
Wahlperiode ein sogenanntes Insourcing der gegenwärtig von externen
Dienstleistern erbrachten Dienstleistungen im Fahr- und
Sicherheitsdienst realisiert wird.
Klar ist, dass laufende Verträge nicht ohne weiteres gekündigt
werden können. Wenn aber noch in dieser Wahlperiode eine
rechtssichere Lösung für die Übernahme gefunden werden kann,
unterstützen wir das ebenfalls."
Hintergrund:
In der Petition wird gefordert, dass der Deutsche Bundestag
Verträge mit externen Firmen für Fahrdienste und Sicherheitskräfte
kündigt und die Betreffenden als Angehörige im öffentlichen Dienst
neu einstellt. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die
externen Beschäftigten derzeit einen derart geringen Bruttolohn
hätten, dass die Agentur für Arbeit sie als sogenannte Aufstocker mit
bis zu 380 Euro pro Monat unterstützen müsse. Würde dagegen der
Bundestag die externen Beschäftigten als Angestellte im öffentlichen
Dienst beschäftigen, so die Argumentation der Petenten, würden dem
Fiskus keine höheren Ausgaben entstehen. Zudem könnten die
Sicherheitskräfte ihren Lebensunterhalt vom eigenen Lohn bestreiten.
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Datum: 13.02.2014 - 12:27 Uhr
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