Beförderungsauswahl vor Gericht

Beförderungsauswahl vor Gericht

ID: 1019351

Seminar des Behörden Spiegel am 13.03.14, in Berlin



(PresseBox) - Beförderungsauswahl vor Gericht
Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zur Beförderungsauswahl
13. März 2014, Berlin
04. November 2014, Berlin
Konkurrentenstreitigkeiten erleben in Zeiten knapper Beförderungsstellen geradezu einen Boom. Häufig führt das zu vielschichtigen Problemen in den betroffenen Behörden. Stellen bleiben unbesetzt und weitere Beförderungen werden ausgesetzt. Die jüngste Rechtsprechung der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte wird dabei als sehr restriktiv wahrgenommen und hat einigen Bundesbehörden unangenehme Niederlagen vor Gericht bereitet. In wenigen Fällen lösten die Urteile eine Prozesslawine aus.
Dieses Praxisseminar will Führungsmitarbeitern aus Leitungsstäben, Personal- und Rechtsabteilungen, sowie Rechtsanwälte und andere Interessenten in die Problematik der aktuellen Rechtsprechung bei Konkurrentenklagen einführen, aber auch die Risiken darstellen, die Instrumente wie Assessment-Center oder strukturierte Auswahlverfahren mit externer Fachbegleitung doch vor Gericht darstellen können. Auch die Vor- und Nachteile der Einführung einer zentralen Ebene ? also weg vom unmittelbaren Vorgesetzten ? bei der Beurteilung werden beleuchtet.
Ziel dieses Praxisseminars des Behörden Spiegel mit fachlicher Unterstützung der Berliner Kanzlei HÜLSEN MICHAEL HAUSCHKE SEEWALD, die sich vorwiegend mit dem öffentlichen Dienstrecht auf Behördenseite beschäftigt, ist es, die Teilnehmer für die Risiken zu sensibilisieren, aber gleichzeitig Strategien aufzuzeigen wie Beförderungsauswahlverfahren rechtssicher gemacht werden können und Konkurrentenklagen standhalten können.
Themenüberblick, 09:30 - 17:30 Uhr:
Die dienstliche Beurteilung als Grundlage der Beförderungsauswahl
? Aktualitätsprinzip, Beurteilungszeitraum, Regelbeurteilung ? Maßgaben der
Rechtsprechung und des DNeuG
? Einheitlicher Bewertungsmaßstab und Einhaltung von Richtwerten ?


Probleme und Instrumente
? Beurteilungszuständigkeit bei Abordnungen und Versetzungen
Durchführung und Probleme des Auswahlverfahrens
? Anforderungsprofil: Möglichkeiten und Grenzen
? Haupt- und Hilfskriterien: Beurteilungen, Einzelkriterien, Dienstalter und
Gleichstellungserwägungen
? Assessment-Center, Strukturierte Auswahlverfahren, Auswahlgespräche Würdigung
externer Beurteilungen
Konkurrentenklagen, Eilrechtsschutz: Wirkungen und Lösungen
? Umfang des Eilrechtsschutzes
? Kontrolldichte
? Bewährungsvorsprung ? in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht
? Besonderheiten der Topfwirtschaft
? Konkurrenz zwischen Angestellten und Beamte
? Nachbesserung im Widerspruchs- und Gerichtsverfahren
Referenten:
?Dr. Christoph Heydemann, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Vorsitzender des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen
?Rechtsanwalt Dr. Gerhard Michael, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kanzlei HÜLSEN MICHAEL HAUSCHKE SEEWALD
?Rechtsanwältin Dr. Lisa von Laffert, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Kanzlei HÜLSEN MICHAEL HAUSCHKE SEEWALD
Orte:
Maritim proArte Hotel Berlin
Friedrichstrasse 151, 10117 Berlin
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.maritim.de
InterCityHotel Berlin Hauptbahnhof
Katharina-Paulus-Straße 5, 10557 Berlin
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.berlin-hauptbahnhof.intercityhotel.com
Gebühr:
550,- Euro zzgl. MwSt.
http://www.fuehrungskraefte-forum.de/?page_id=241

Behörden Spiegel - die Zeitung für den Öffentlichen Dienst
Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung.
Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).
Um den aktuellen Bedürfnissen der Leser gerecht zu werden, verfügt der Behörden Spiegel zudem über zwei elektronische Newsletter (E-Government Newsletter und Newsletter Netzwerk Sicherheit), die wöchentlich jeweils über 300.000 Leser aus den Zielgruppen erreichen. Sie dienen durch ihre kurzen Darstellungen auch Politikern und Führungskräften mit knappen Zeitbudgets zur Information.
Des Weiteren wird die Leser-Blattbindung durch Verknüpfung der Inhalte im Print wie den Newslettern mit den ergänzenden Angeboten (Cross Media) auf der Homepage www.behoerdenspiegel.de unterstützt. Hintergründe, Tagesaktuelles und Foren sind zum Informationsangebot der Zeitung komplementär.

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Datum: 13.02.2014 - 15:47 Uhr
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