Berliner Zeitung: Kommentar zu den fehlenden Rechten der Opposition im Bundestag
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Mehrheit beschlossenen Gesetzen in den nächsten vier Jahren nicht
mehr in Karlsruhe vorgetragen werden können, wird gerade die
Institution aus dem Spiel genommen, die sich seit mehr als einem
halben Jahrhundert als Befriedungsinstanz in aller Regel glänzend
bewährte. Dem wäre, wie von den beiden Oppositionsfraktionen
gefordert, mit einer einfachen Gesetzesänderung beizukommen, die den
Antrag auf Normenkontrolle gestattet, wenn ihn beide Fraktionen
gemeinsam stellen. Das würde nicht nur der Opposition geben, was der
Opposition ist, sondern dem Volk, was des Volkes ist: die Gewähr,
nicht von verfassungswidrigen Gesetzen regiert zu werden.
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Datum: 13.02.2014 - 18:24 Uhr
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