Rechtsschutz Union Schaden GmbH vom Landgericht München I zur Zahlung von Verfahrenkosten verurteilt
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Das Landgericht München I (Az. 25 O 14192/12) hat die Rechtsschutzunion dazu verurteilt, sämtliche Kosten eines Deckungsprozesses zu zahlen. Der Streitwert wurde auf 20.321,85 Euro festgelegt.
Mit diesem Ergebnis ist klar, dass der Rechtsschutzversicherer, für den der Geschäftsführer Clemens Cichonczk verantwortlich ist, Anwalts- und Gerichtskosten von rund 6.000,- Euro zu tragen hat. Diese unnötigen Zusatzkosten belasten die Versichertengemeinschaft, was dem Versicherer und insbesondere dem verantwortlichen Geschäftsführer aus zahlreichen anderen Deckungsprozessen bereits hinreichend bekannt sein dürfte.
Aufgrund der Erfahrungen aus einer Vielzahl ungünstig verlaufender Deckungsprozesse hat in der Führungsetage bei dem Rechtsschutzversicherer und deren Entscheidungsträgern offenbar zwischenzeitlich ein Meinungswandel stattgefunden und Deckungsanfragen aus der Anwaltschaft werden nun nicht mehr grundsätzlich konterkariert und Stichentscheide nicht mehr als willkürlich erstellt bezeichnet.
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Datum: 14.02.2014 - 11:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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