Infinus AG: Leitfaden für Anleger
Die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut vermittelte als Wertpapierhandelshaus Schuldverschreibungen, Genussrechte, Investmentfonds und Vermögensverwaltungsverträge. Dabei wird angegeben, dass die Gesellschaft 820 Mio. Euro verwaltet. Der Vertrieb soll über 810 selbständige Anlageberater erfolgen. Vertrieben wurden Orderschuldverschreibungen und Genussrechte der Future Business KGaA sowie vinkulierte Namensgenussrechte der Prosavus AG.
Hintergrund der Ermittlungen der Behörden sind Vorwürfe wegen Betrug und Schädigung von Anlegern. Dabei wird mit bis zu 25000 Geschädigten gerechnet. Die Future Business KGaA hatte Orderschuldverschreibungen und Genusscheine mit teilweise 2-stelliger Verzinsung und überwiegend kurzen Laufzeiten ausgegeben. Hierbei handelt es sich um riskante Investitionen, bei denen keine Einlagensicherung existiert. Für die Anleger besteht ein Totalverlustrisiko. Hierauf hätte bei der Beratung hingewiesen werden müssen. Soweit bei der Anlageberatung dagegen eine sichere Anlage mit hohen Renditen versprochen worden war, sollten Schadensersatzansprüche gegen die Berater geprüft werden. Die Ermittlungen gehen insbesondere dem Vorwurf nach, dass die Ertrags- und Vermögenslage in Verkaufsprospekten falsch dargestellt wurde.
Die Schuldverschreibungen und Genussrechte wurden über die Tochter „Infinus AG – Ihr Kompetenz Partner“ vertrieben. Hierfür vereinnahmte das Unternehmen erhebliche Provisionen. Dabei verfügte die Future Business KGaA anfangs über ein Aktienkapital von mehr als 25 Mio. Euro. Die ausgegebenen Papiere wurden demgemäß in der Vergangenheit stets anstandslos bedient. Von insgesamt fast 1,9 Mrd. Euro waren um die 1.100 Mio. Euro an die Anleger zurückgeflossen. Die Kreditwürdigkeit wurde durch die Firma "Hoppenstedt CreditCheck" von 2011 bis 2013 jeweils mit Bestnoten beurteilt.
Aktuell ist zu befürchten, dass die Gesellschafter ihr Kapital umgehend zurückfordern. Dabei können auch Anleger mit längerer Laufzeit im gegebenen Fall eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Mittlerweile haben vier Unternehmen aus der Infinius-Gruppe bei dem Amtsgericht Dresden Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Betroffen sind die Future Business KGaA (Fubus), die Prosavus AG, die MAS Finanz AG und die MAS Vermögensverwaltungs GmbH.
Betroffene Anleger sollten sich umgehend fachkundig beraten lassen. Gemäß Rechtsprechung des BGH können Anleger im Falle einer Falschberatung oder einer nicht ausreichenden Aufklärung über mögliche Risiken Schadenersatzansprüche gegen die Berater in Höhe der entstandenen Verluste geltend machen.
Daneben sollten Anleger Ansprüche gegen die Anlagegesellschaft prüfen lassen. Hier ist gegebenenfalls eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Daneben müssen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zeitnah etwaige Forderungen angemeldet werden. Hierbei sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat in langjähriger Tätigkeit zahlreiche Anleger gegenüber Banken und Finanzdienstleistern vertreten.
Datum: 16.02.2014 - 17:23 Uhr
Sprache: Deutsch
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