Datenschutz bei internationaler Verbrechensbekämpfung
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Datenschutz bei internationaler Verbrechensbekämpfung
In einer Entschließung fordert er die Bundesregierung jedoch auf, mit den USA Nachverhandlungen aufzunehmen, um das Datenschutzniveau des Abkommens zu verbessern. Vor allem die zum Austausch vorgesehenen Datenkategorien müssten überarbeitet werden. Erforderlich sei auch, dass Betroffene das Recht auf Auskunft, Sperrung und Löschung ihrer Daten erhielten. Dabei betont der Bundesrat, dass die informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleiben muss.
Die Länder hatten bereits im ersten Durchgang erhebliche Mängel am Datenschutz des Abkommens festgestellt. Der Bundestag beschloss Abkommen und Umsetzungsgesetz am 3. Juli 2009 zwar unverändert. In einer begleitenden Entschließung brachte jedoch auch er seine datenschutzrechtlichen Bedenken zum Ausdruck.
Das Abkommen zur Vertiefung der deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität enthält Regelungen für den automatisierten Abruf von DNA- und Fingerabdruckdaten sowie den Austausch von Daten terrorverdächtiger Personen.
a) Gesetz zu dem Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der
Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität
Drucksache 637/09 (Beschluss)
b) Gesetz zur Umsetzung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität
Drucksache 638/09 (Beschluss)
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Datum: 10.07.2009 - 19:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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