Grundgesetzänderung zur Flugsicherung ist wichtiger Beitrag zu mehr Sicherheit und Umweltschutz
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Grundgesetzänderung zur Flugsicherung ist wichtiger Beitrag zu mehr Sicherheit und Umweltschutz
Mit der heutigen Bundesratsentscheidung werden die Voraussetzungen für einen einheitlichen europäischen Luftraum geschaffen. Die Vielstaaterei im Luftraum hat damit bald ein Ende. Durch die Gesetze wird das deutsche Verfassungsrecht mit den EU-Vorgaben für einen einheitlichen europäischen Luftraum in Einklang gebracht. Hierdurch werden künftig Umwege in der Luft vermieden. Dies ist umweltpolitisch dringend erforderlich, denn dadurch gibt es eine signifikante CO2-Reduzierung im Luftverkehr: Durch verstärkte internationale Zusammenarbeit und direkte Flugwege können bis zu 12 % der CO2-Emissionen - das entspricht in etwa 11,2 Mio. Tonnen - eingespart werden. Ein einheitlicher europäischer Luftraum bringt darüber hinaus Fluggesellschaften - aber insbesondere auch den Fluggästen - zeitliche und finanzielle Vorteile durch kürzere Flugzeiten und günstigere Ticketpreise. In Grenzgebieten führt der einheitliche Luftraum zu mehr Sicherheit, denn künftig trägt die Deutsche Flugsicherung im Rahmen der Beleihung die unmittelbare Verantwortung und verstärkte Kontrollrechte für alle grenzüberschreitenden Flugbewegungen.
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Datum: 10.07.2009 - 18:32 Uhr
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