Rentenbeitragssatz stabilisieren und Leistungsverbesserungen ermöglichen
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gesetzlichen Rentenversicherung erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Den Rentenbeitragssatz bei 18,9 Prozent zu halten, ist
zielgerecht. Denn der Satz bleibt unter der 2004 gezogenen Grenze und
ermöglicht zudem Leistungsverbesserungen. Diese sind unverzichtbar,
um das Gleichgewicht in der Alterssicherung wiederherzustellen.
Voraussetzung für mehr Stabilität ist jedoch eine systemgerechte
Finanzierung. Die notwendigen Verbesserungen bei der Mütterrente aus
Steuermitteln zu finanzieren, ist deshalb zwingend. Dann könnte der
zusätzliche Spielraum für die Abschaffung der Abschläge bei den
Erwerbsminderungsrenten genutzt und das Armutsrisiko gesenkt werden.
Die SoVD-Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung für ein
Beitragssatzgesetz 2014 finden Sie hier:
http://www.sovd.de/fileadmin//downloads/pdf/stellungnahmen/2014_02
_13_Beitragssatzgesetz-2014_SN_SoVD.pdf
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Benedikt Dederichs
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Datum: 17.02.2014 - 13:14 Uhr
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