Geschiedenentestamente erstmals online erstellbar (FOTO)

Geschiedenentestamente erstmals online erstellbar (FOTO)

ID: 1022127

(ots) -
Testament von SmartLaw sichert gegen juristische Benachteiligung
von Kindern ab ++ Geschiedene erstellen individuelles, rechtssicheres
Testament selbst online ++ Verträge und Testamente von SmartLaw von
Fachkanzleien geprüft

Um im Fall einer Scheidung das Erbe nach eigenen Bedürfnissen
abzusichern, musste man bislang den Anwalt konsultieren. Mit
SmartLaw, Online-Spezialist für Verträge und Dokumente, kann man
rechtssichere Geschiedenentestamente ab sofort im Internet erstellen.
Der Bedarf hierfür ist groß; denn das deutsche Erbrecht hat bei
geschiedenen Eheleuten in vielen Fällen immer noch ungünstige
Auswirkungen.

Lassen sich Ehepartner scheiden, geht es meist nicht nur um die
Trennung von einem Menschen. Die Zukunft der gemeinsamen Kinder ist
für viele ein wesentlicher Aspekt im Scheidungsprozess. Dazu gehört
neben akut drängenden Fragen nach Sorgerecht und Unterhalt auch die
Absicherung für den Fall der Fälle. Ein neues Testament aufzusetzen
ist deshalb besonders wichtig. Denn das Erbrecht begünstigt im
Todesfall oft zunächst den Ex-Partner.

Zum Beispiel verwaltet nach deutscher Gesetzgebung zunächst der
geschiedene Ehepartner das Vermögen, das eigentlich minderjährigen
Kindern zugedacht ist. Im schlimmsten Fall ist das Vermögen
aufgebraucht, wenn die Kinder volljährig werden. Nutzer von SmartLaw
können dies vermeiden, indem sie in ihrem Geschiedenentestament eine
andere Person als den Ex-Partner für die Verwaltung des Erbes
bestimmen.

Oft verdrängt wird ebenso der Gedanke, dass Kinder vor ihren
Eltern sterben könnten. Um sich ganzheitlich abzusichern, sollten
Geschiedene Vorkehrungen treffen. Liegt keine andere Regelung vor,
begünstigt das deutsche Erbrecht den Ex-Partner, der nach dem Tod des
Kindes Erbe wird. Auch hier bietet das Geschiedenentestament von


SmartLaw entsprechende Regelungen.

Zudem passt sich das Geschiedenentestament den individuellen
Lebensumständen an: Ob ein neuer Partner, Freunde oder Verwandte -
auch weitere Erben können begünstigt werden. Darüber hinaus stehen
Anordnungen von Vermächtnissen, Regelungen zur
Testamentsvollstreckung und eine Schiedsklausel zur Verfügung.

"Ehen müssen noch nicht einmal im schlimmsten Zwist enden, um das
Geschiedenentestament zu einer sinnvollen Absicherung zu machen",
sagt Dr. Daniel Biene, Gründer und Geschäftsführer von SmartLaw. "Wir
freuen uns, dass wir Nutzern mit unseren Dokumenten ein Stück
Sicherheit bieten können - ohne den teuren Gang zum Anwalt."

Mit dem Geschiedenentestament baut SmartLaw sein Portfolio im
Bereich der Vorsorgedokumente aus und ergänzt die bereits angebotenen
Einzel- und Paartestamente. Der Vorteil von SmartLaw: Kunden
erstellen ihr rechtssicheres Testament selbst online. Über einen
intelligenten Frage-Antwort-Katalog baut sich das Dokument Wort für
Wort, Satz für Satz auf und passt sich dynamisch der individuellen
Situation des Nutzers an.

Dafür vereint SmartLaw neueste Technologie mit höchster
juristischer Kompetenz. SmartLaw engagiert für alle Fachgebiete
führende Juristen aus renommierten Kanzleien. Für das
Geschiedenentestament kooperierte SmartLaw mit Weiduschat &
Beckervordersandfort, Kanzlei für Erbrecht und Nachfolgegestaltung
aus Münster.

Über SmartLaw

SmartLaw wurde im August 2012 in Berlin von den Volljuristen Dr.
Daniel Biene, Dr. Christoph Herrlich und Dr. Ralf-Michael Schmidt
gegründet. Das Unternehmen hat sich darauf spezialisiert, Unternehmen
und Privatpersonen rechtssichere, individuell maßgeschneiderte
Verträge und Dokumente aus nahezu allen Lebensbereichen zur Verfügung
zu stellen. Der Nutzer benötigt keinerlei juristisches Vorwissen und
kann das online erstellte Dokument jederzeit ausdrucken. Darüber
hinaus wird er von SmartLaw automatisch über eine sich verändernde
Rechtslage informiert. SmartLaw ist mit dem Trusted Shops-Siegel
ausgezeichnet und im Bereich Datenschutz TÜV-zertifiziert. Zu den
Investoren des Unternehmens zählen Holtzbrinck Ventures, Senovo und
Dr. Florian Langenscheidt.

Internet www.smartlaw.de



Pressekontakt:
Agnes Michalik
Director Communications & PR
+49 30 3465 503 - 51
presse@smartlaw.de

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Datum: 20.02.2014 - 10:40 Uhr
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