Gefährliche Abgase bei handgeführten Geräten
ID: 1022150
erhöhte Schadstoffwerte bei Motorkettensägen und Freischneidern -
Länder trotz Gesundheitsgefährdung weitgehend untätig
Berlin/Radolfzell, 20.2.2014: Mobile, handgeführte Maschinen
überschreiten vielfach die in Europa geltenden Grenzwerte für
Schadstoffemissionen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des
TÜV NORD im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) bei
Motorkettensägen und Freischneidern. Acht der insgesamt zwölf Geräte
wiesen teilweise erhebliche Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte
für Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe und Stickoxide auf. Die DUH
fordert von den Bundesländern sofortiges Handeln durch einen
Vertriebsstopp.
Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation informierte das
Kraftfahrtbundesamt sowie die für den Vollzug der
Emissionsvorschriften zuständigen Landesministerien über die
Messergebnisse und erkundigte sich über bisher durchgeführte
Maßnahmen zur Durchsetzung der Vorschrift. Die Ergebnisse bezeichnet
die DUH als erschreckend. "Es ist ein Skandal, dass Motorsensen und
-sägen, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und durch
ihre viel zu hohen Schadstoffemissionen die Gesundheit der Nutzer
schädigen, weiterverkauft werden. Die für die Kontrolle der
Umweltvorschriften zuständigen Landesbehörden bleiben einfach
untätig", erklärte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Nur Baden-Württemberg hat bislang Emissionsmessungen bei
handgeführten Maschinen durchgeführt. Fünf weitere Bundesländer
(Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz) haben im Rahmen ihrer Marktüberwachungsaufgaben nur
die Erfüllung der formalen Vorgaben der Emissionsvorschriften
geprüft. Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen führten
bislang weder messtechnische noch formale Kontrollen durch. Die
Behörden in Berlin und Sachsen lehnten die Zuständigkeit für die
Überwachung der Schadstoffgrenzwerte unter anderem mit der Begründung
ab, weder technische Expertise noch entsprechendes Personal zu
besitzen.
"Das Ziel der Gesetzgebung ist es, die menschliche Gesundheit und
die Umwelt durch eine Begrenzung des Ausstoßes besonders
gefährlicher Stoffe im Abgas zu schützen", sagt Axel Friedrich, der
den Test als technischer Berater der DUH betreut hat. "Hoher
Schadstoffausstoß schädigt die Nutzer der Geräte zum Beispiel durch
krebserregende Benzolemissionen und die Umwelt durch hohe
Kohlenwasserstoffemissionen, die zu erhöhten Ozonkonzentrationen
führen. Auch die Unfallgefahr steigt durch hohe
Kohlenmonoxidkonzentrationen."
Weil die verantwortlichen Marktüberwachungsbehörden auch nach dem
Hinweis der DUH keine konkreten Maßnahmen gegen die Inverkehrbringer
der Geräte ergriffen, leitete die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation eine Musterklage gegen einen Hersteller
ein. Dieser verpflichtete sich im Zuge des gerichtlichen Verfahrens
gegenüber der DUH dazu, keine Geräte mit Grenzwertüberschreitungen
mehr zu vertreiben. Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz der DUH:
"Der Käufer kann der gesetzlichen Kennzeichnung zur Zeit nicht
vertrauen und die Geräte, die eigentlich nicht auf dem europäischen
Markt sein dürften, nicht von den guten Geräten unterscheiden. Durch
ihren Gebrauch gefährdet er seine Gesundheit. Deshalb setzen wir uns
als klagebefugter Verbraucherschutzverband dafür ein, die Rechte der
Konsumenten zu schützen."
Die DUH kündigte weitere Verfahren zur Durchsetzung der
Verbraucherschutzvorschrift gegen Hersteller von Geräten an, bei
denen Überschreitungen der europaweit geltenden Grenzwerte
festgestellt wurden.
Ein Hintergrundpapier sowie die Ergebnisse der Befragung unter den
Marktüberwachungsbehörden stehen unter http://l.duh.de/3adei zum
Download bereit.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Dr. Axel Friedrich, Verkehrsberater
Mobil: 0152 29483857, E-Mail: axel.friedrich.berlin@gmail.com
Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz
Tel.: 077329995-11, E-Mail: sauter@duh.de
Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de
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Datum: 20.02.2014 - 10:54 Uhr
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