Großveranstaltungen auf dem Prüfstand?

Großveranstaltungen auf dem Prüfstand?

ID: 1022229

(PresseBox) - Großveranstaltungen sind in vielerlei Hinsicht ?groß?: Viele Besucher, eine große Veranstaltungsfläche, viele beteiligte Dienstleister und Beschäftigte, lange Vorbereitungszeiten, ein großes Budget usw.
Je größer und komplexer aber eine Veranstaltung ist, desto höher sind die Anforderungen an die Verantwortlichen: Damit sind zwar nicht die Vorschriften gemeint, die ändern sich mit der Veranstaltungsgröße nur marginal, sondern eher die Anforderungen an Organisation und Struktur: Irgendwann muss ein Strich gezogen werden?
Irgendwann ist aber auch eine Veranstaltung derart komplex/kompliziert, dass geprüft werden muss, ob der Veranstalter diese Veranstaltung überhaupt durchführen kann bzw. darf: Ist er nämlich aufgrund der Komplexität damit überfordert, dann kann er sie auch nicht durchführen.
Indizien dafür können z.B. sein:
?Eine hohe Anzahl von Beteiligten, die zeitlich, zahlenmäßig und platzmäßig fein aufeinander abgestimmt sein müssten, damit die Veranstaltung reibungslos funktioniert.
?eine große oder komplexe Veranstaltungsfläche, die eine Koordination der Abläufe erschwert,
?derart umfangreiche Sicherheitskonzeption, dass die Verantwortlichen das Konzept nicht mehr verarbeiten oder umsetzen können,
?unerfahrene Beteiligte,
?geringes Budget im Verhältnis zur Veranstaltungsgröße,
?Spardruck,
?Zeitdruck u. v. m.
Ein Argument, die Veranstaltung trotzdem durchzuführen, kann jedenfalls nicht sein: ?Sonst gäbe es ja keine Großveranstaltungen mehr?. Schließlich steht ja auch nirgendwo, dass es Großveranstaltungen geben muss, damit die Welt sich weiterdreht?
Allgemein sollte man sich vergegenwärtigen: Es muss nicht jede Veranstaltung um der Veranstaltung willen geben. Sind die Verantwortlichen nicht bereit, so viel Geld in die Hand zu nehmen, um ihre Veranstaltung so zu strukturieren, dass keine Besucher und Dritte gefährdet werden, dann darf die Veranstaltung so auch nicht stattfinden: Sie wäre so zu schrumpfen, dass sie für den Verantwortlichen wieder händelbar ist.


Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor



drucken  als PDF  an Freund senden  Ukraine: ASB besorgt um Samariter in Kiew / ASB-Partnerorganisation stellt Arbeit vorübergehend ein Bezirksverordnetenversammlung (BVV) will heute über Schicksal von Stadtbärin Schnute entscheiden - Berliner Bärenbündnis fordert Freiheit, bevor es zu spät ist
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 20.02.2014 - 11:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1022229
Anzahl Zeichen: 2927

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 265 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Großveranstaltungen auf dem Prüfstand?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Datenschutzbehörde: Weniger beraten - mehr kontrollieren ...

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Dr.?Stefan Brink, hat 2019 als das Jahr der Kontrollen angekündigt, nachdem der Schwerpunkt der Tätigkeit der Datenschutzbehörde bisher auf der Bera ...

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht ...

Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem B ...

DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef ...

Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z