OLG Hamm: Gutscheine als unlauterer Wettbewerb - Wettbewerbsrecht
ID: 1022626
OLG Hamm: Gutscheine als unlauterer Wettbewerb - Wettbewerbsrecht
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Unlauterer-Wettbewerb.html Kfz-Werkstätten dürfen die Reparatur von Schäden, die von der Kaskoversicherung umfasst sind, nicht dadurch bewerben, dass sie für Folgeaufträge Gutscheine ausstellen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei derartiger Werbung handele es sich um unlauteren Wettbewerb, so das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit Urteil vom 12.11.2013 (Az.: 4 U 31/13). Das OLG führt aus, durch solche Gutscheine werde der Kunde gegenüber seinem Versicherer zu vertragswidrigem Verhalten verleitet.
Die hier Beklagte bietet unter anderem die Reparatur von Kraftfahrzeugen an. In ihrer Werbung versprach sie den Kunden für die Erteilung des Auftrags zum Austausch einer Autoglasscheibe einen Gutschein für den nächsten Auftrag. Der Kläger sah diese Werbung des Unternehmens als unlauteren Wettbewerb an und bekam vom Landgericht (LG) Essen Recht. Dieses untersagte dem Unternehmen die Werbung mit Gutscheinen für Folgeaufträge in Form eines Nachlasses auf die Selbstbeteiligung. Die betroffene Kaskoversicherung habe sich damit nicht einverstanden erklärt, was aber notwendig sei.
Daraufhin legte die Beklagte gegen das Urteil des LG Essen Berufung ein. Diese hat das OLG jedoch zurückgewiesen. Es führte aus, dass die Werbung wettbewerbswidrig sei, da die Interessen der Kaskoversicherung hier nicht gewahrt werden. Die Werbung mit Preisnachlässen sie zwar im Grunde zulässig, allerdings unterliege derartige Werbung einer Missbrauchskontrolle, wenn durch den Kunden noch die Interessen eines Dritten gewahrt werden müssten. Hier liege im Fall der Reparatur eines Kaskoschadens jedenfalls ein schutzwürdiges Interesse eines Dritten, nämlich das Interesse der Kaskoversicherung an der Schadensminderung durch den Kunden und an zutreffenden Angaben zu den Kosten der Reparatur, vor.
Das OLG meint weiter, die Objektivität des Kunden für seine Entscheidung, die der Versicherungsvertrag von dem Kunden verlangt, sei durch derartige Werbeaussagen beeinträchtigt. In der Regel haben die Versicherungskunden nämlich keine wirtschaftlichen Vorteile davon, eine günstige Werkstatt zu beauftragen. Das sei hier anders, wenn der "Gutschein" der Versicherung nicht offen gelegt werde. Durch das Angebot der Werkstatt besteht laut OLG die Gefahr, dass der Versicherte die Beklagte beauftragt, um den Vorteil zu erhalten und seine Pflichten aus dem Versicherungsvertrag verletzt. Dafür spreche auch die Lebenserfahrung.
Für Unternehmen können Wettbewerbsverstöße weitreichende Folgen haben. Die Hilfe eines im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalts sollte deshalb möglichst schon in Anspruch genommen werden, bevor Werbemaßnahmen oder andere in den Wettbewerb eingreifende Handlungen vorgenommen werden.
http://www.grprainer.com/Unlauterer-Wettbewerb.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com
Datum: 21.02.2014 - 08:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1022626
Anzahl Zeichen: 3038
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: 0221-2722750
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 261 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"OLG Hamm: Gutscheine als unlauterer Wettbewerb - Wettbewerbsrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
Rechtsschutzversicherte können Anwalt frei wählen - Versicherungsrecht ...
http://www.grprainer.com/Versicherungsrecht.html Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass Rechtsschutzversicherte ihren Rechtsanwalt frei wählen können und zwar auch, wenn rechtlicher Beistand im Verfahren nicht unbedingt erforderlich ist. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln
Thüringische Landeszeitung: Wohin mit den Daten? / Kommentar von Florian Girwert zur Übernahme von Whatsapp durch Facebook ...
Niemand gibt einfach so 19 Milliarden Dollar aus. Gründe für die Facebook-Investition in das Konkurrenzunternehmen Whatsapp dürfte es mehrere geben. Man sorgt sich einerseits, dass die jüngeren Nutzer abhanden kommen könnten, die das aufwändige Facebook mit seinen vielen Möglichkeiten links
Thüringische Landeszeitung: Hilfloses Europa / Kommentar von Hartmut Kaczmarek zur Ukraine ...
Ein Volk kämpft um seine Freiheit - und wir müssen beinahe tatenlos zusehen. Ja, wir müssen. Denn Sanktionen sind das schärfste Schwert, das die Europäische Union hat. Und die werden jetzt erst einmal vorbereitet. Klar: Janukowitsch und seine korrupte Clique kann man am ehesten mit dem Zudr
Saarbrücker Zeitung: Gewerkschaften fordern bundesweites Aus für Turbo-Abi ...
In der Debatte über eine Rückkehr zum Abitur nach insgesamt 13 Schuljahren haben die Gewerkschaften jetzt die bundesweite Abschaffung des Turbo-Abiturs gefordert. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sagte der "Saarbrücker Zeitung" (Freitag): "Wir brauchen keine Fa




