WAZ: CD-Kauf bleibt im Zwielicht
- Kommentar von Dietmar Seher
ID: 1023888
gescheitert. Der Kaufmann, der Steuern hinterzogen hatte, hält es für
rechtswidrig, dass Steuerfahnder Daten von gestohlenen und
angekauften CDs zu seiner Überführung genutzt haben.
Die Verfassungsrichter in Rheinland-Pfalz haben ihn auflaufen
lassen - und nutzten doch die Chance, das leichtfertige Aufkaufen von
Hehlergut durch deutsche Finanzbehörden zu kritisieren: Die
Rechtslage bei so einem Handel sei keineswegs so klar und die Gefahr
groß, dass Fahnder bei ihrem Vorgehen schnell vom rechtsstaatlichen
Pfad abkommen. Indirekt hört man heraus: Karlsruhe muss für Klarheit
sorgen!
Das ist auch als Appell an NRW zu verstehen, mit dem sportlichen
CD-Shopping vorsichtiger zu sein. Es ist Zeit für die große Lösung:
Dass Schweizer Banken ausländischen Finanzämtern automatisch melden,
wer welches Geld in Zürich verdient.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 - 804 6519
zentralredaktion@waz.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.02.2014 - 18:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1023888
Anzahl Zeichen: 1160
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Essen
Kategorie:
Außenhandel
Diese Pressemitteilung wurde bisher 133 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"WAZ: CD-Kauf bleibt im Zwielicht
- Kommentar von Dietmar Seher"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).