Abgabefristen für die Steuererklärung 2014
ID: 1024002
Welche Termine gelten
Welche Termine gelten
Wer während des Jahres zu viele Steuern an das Finanzamt abgeführt hat, kann mithilfe der Steuererklärung möglicherweise mit einer mit einer Steuererrückerstattung rechnen. Um diese zu erhalten, muss die Steuererklärung allerdings erstellt werden. Diese kann der Steuerpflichtige eigenständig mithilfe von Formularen erstellen oder auf elektronische Weise. Für die Erstellung beziehungsweise Abgabe der Steuererklärung bestehen Fristen, die eingehalten werden müssen. Für die meisten gilt der 31. Mai 2014 als Stichtag. Im Jahr 2014 fällt dieser Tag auf einen Samstag, sodass davon auszugehen ist, dass das Finanzamt die Frist auf den 2. Juni 2014 legt. In einigen Fällen kann es Gründe für eine Fristverlängerung geben. Ein Schreiben an das Finanzamt inklusive Begründung für den Aufschub wird im Regelfall berücksichtigt. Die Fristen ändern sich, wenn die Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erledigt wird. Sie haben bis zum 31. Dezember Zeit, die Steuererklärung zu erstellen und beim Finanzamt einzureichen. Für diejenigen, die nicht zu einer Erstellung der Steuererklärung verpflichtet sind, besteht die Möglichkeit, die Steuererklärung innerhalb von vier Jahren zu erstellen.
Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg jederzeit gerne zur Verfügung.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Günter Zielinski - Steuerberater in Hamburg
Datum: 25.02.2014 - 08:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1024002
Anzahl Zeichen: 2034
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Günter Zielinski
Stadt:
Hamburg
Telefon: 040-5364010
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
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"Abgabefristen für die Steuererklärung 2014"
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