Skiferien ins Ausland – Problem Alter Führerschein
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an.
„So mancher ausländische Polizist beanstandet zu Unrecht den alten Führerschein und verhängt in manchen Fällen sogar Bußgelder. Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mitgliedsstaaten jedoch dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Dazu zählt auch der graue oder rosafarbene Führerschein“, informiert Siegfried Karle, Präsident der GVI.
Um Probleme bei Kontrollen im Vorfeld zu vermeiden, empfiehlt Siegfried Karle einen Textauszug „Alter Führerschein“ der EU-Entscheidung in der entsprechenden Landessprache zusammen mit den Kfz-Papieren mit sich zu führen.
Den Textauszug „Alter Führerschein“, der in mehreren Sprachen abgefasst ist, kann kostenlos bei der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. im Internet unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ abgerufen werden.
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Datum: 25.02.2014 - 11:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1024213
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 25.02.2014
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