neues deutschland: Verbrechen aus Hass: Gesetze allein genügen nicht
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auf eine Strafverschärfung in Deutschland. In ihrem Report zeigt die
Kommission, wie groß die Defizite hierzulande beim Kampf gegen
Rassismus noch sind. So bemängeln die Experten, dass rassistische
Motive nicht im Gesetzbuch als strafverschärfend aufgenommen worden
sind. Andere Länder sind da weiter. Wenn jemand zuschlägt, weil er
Ausländer oder Homosexuelle hasst, seine Menschenverachtung also so
weit geht, dass er bereit ist, jemanden ernsthaft zu verletzten oder
gar zu töten, dann definiert das Strafrecht - beispielsweise in den
USA - diese Tat als »Verbrechen aus Hass«. Üblicherweise führt das
mindestens zu einer Verdoppelung des Strafmaßes. Im Zuge des Skandals
um die rechte Terrorgruppe NSU ist auch in Deutschland viel über so
eine Strafrechtsreform diskutiert worden. Bundesjustizminister Heiko
Maas (SPD) will heute einen entsprechenden Gesetzentwurf vorstellen.
Doch es darf bezweifelt werden, dass sich Täter von höheren Strafen
abschrecken lassen. Zumal es in der Praxis schwierig sein wird, den
meist jungen Männern rassistische oder homophobe Tatmotive
nachzuweisen. Bereits seit 2001 gibt es für Naziübergriffe das
Erfassungskriterium »politisch motivierte Taten«. Doch die Polizisten
vor Ort übersehen den Tathintergrund oftmals. Selbst das strengste
Gesetz bleibt im Alltag wirkungslos, wenn die Exekutive nicht
entsprechend geschult und sensibilisiert wird.
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Datum: 25.02.2014 - 18:03 Uhr
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