Westfalen-Blatt: zur Europawahl
ID: 1025303
drei Stimmen kippt Karlsruhe die Drei-Prozent-Hürde bei den
Europawahlen. Damit ist der Weg für Freie Wähler, Piraten und NPD
frei. Die Begründung der Richter, dass die Stimme jedes Wählers die
gleiche Erfolgschance haben müsse, leuchtet ein. Verstörend ist
hingegen, was Karlsruhe vom Europaparlament zu halten scheint: wenig.
Das Urteil ist eine Ohrfeige für die Straßburger Kammer. 163
europäische Parteien tummeln sich derzeit im Europaparlament. Der
Wegfall der Drei-Prozent-Hürde dürfte nach der Wahl sechs bis sieben
weitere Gruppierungen aus Deutschland in die Volksvertretung
katapultieren. Dann wird die Kammer weiter zersplittert, manche
Entscheidungen werden schwieriger zu fällen sein. Allerdings ist
Panikmache fehl am Platz. Man kann davon ausgehen, dass sich
gemäßigte Gruppen wie die Freien Wähler oder die ÖPD Fraktionen
anschließen und Europa konstruktiv mitgestalten werden. Tun sie dies
nicht, wird es ihnen wie den Rechtsextremen und den Populisten von
NPD und AfD ergehen: Sie bleiben versprengte Einzelkämpfer, deren
Anliegen im babylonischen Brüssel kein Gehör finden. Stimmen für
diese Parteien sind also vergebene Liebesmüh. Dennoch: Auch wenn das
Urteil in seiner jetzigen Form von Beobachtern nicht anders erwartet
worden war, muss der gestrige Tag erst einmal verdaut werden. Denn
Karlsruhe ärgert mit diesem Urteil nicht nur die etablierten
Parteien, sondern sägt auch am demokratischen Selbstverständnis des
EU-Parlamentes. Das tragende Argument für die Fünf-Prozent-Hürde bei
Bundestagswahlen - die Erhaltung der Handlungsfähigkeit - billigt
Karlsruhe dem Europaparlament nicht zu. Dahinter verbirgt sich
folgender Gedanke: Da die Straßburger Kammer im Gegensatz zum
Bundestag keine Regierung wählt, könne es egal sein, ob
Mehrheitsbildungen möglich seien oder nicht. Europaabgeordnete, die
den Richtern vorwerfen, die politische Wirklichkeit zu verkennen,
haben Recht. Das Parlament ist seit dem Inkrafttreten des Vertrages
von Lissabon mächtiger und einflussreicher als je zuvor. Zudem treten
bei dieser Wahl die Parteien mit einem europäischen Spitzenkandidaten
an. Damit wird der Wähler erstmals darüber abstimmen können, wer
neuer Kommissionspräsident werden soll. Die Ausrede vom
Demokratiedefizit der EU zieht dieses Mal nicht mehr. Der Ärger der
etablierten Parteien über das Urteil ist also verständlich.
Letztendlich könnte sich das Ganze trotzdem als positiv erweisen.
Denn der gestrige Richterspruch hat die Parteien wachgerüttelt. Das
lässt auf einen spannenden Wettbewerb hoffen, bei dem Wähler
mobilisiert werden. Und je höher die Beteiligung ausfällt, desto
weniger Chancen haben die Splitterparteien, ins Europaparlament
einzuziehen.
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Datum: 26.02.2014 - 21:00 Uhr
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