PWB Rechtsanwälte zur Verfassungswidrigkeit der 3-Prozent-Klausel
ID: 1025681
Rechtsanwaltskanzlei(firmenpresse) - Videostatement (http://pwbanwaltjena.de/aktuelle-informationen/pwb-tv/pwb-tv-detail/?newsid=391&cHash=08f26af6ff624b8af8fe774d6c1b7504) 27. Februar 2014. "Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt und die 3-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht - wie zu erwarten - für verfassungswidrig erklärt. Damit wird die Chancengleichheit und die Wahlrechtsgleichheit der kleinen Parteien in Deutschland erheblich gestärkt", erklärt Sascha Giller, Rechtsanwalt in der Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena). Die Kanzlei hatte in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eine politische Partei vertreten. Das Gericht hat am Mittwoch (26. Februar 2014) die umstrittene 3-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht für verfassungswidrig erklärt.
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts stellt die Drei-Prozent-Sperrklausel unter den gegenwärtigen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien in Deutschland dar. Dies sei, so entschied der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts, deshalb verfassungswidrig. Jede Stimme eines Wahlberechtigten muss grundsätzlich den gleichen Zählwert und die gleiche rechtliche Erfolgschance haben.
"Dies ist ein großer Erfolg für die Demokratie und für unseren Rechtsstaat. Damit werden die kleineren Parteien bei der kommenden Europawahl nicht mehr ausgesperrt und haben jetzt endlich auch die Chance, in das Europaparlament gewählt zu werden", betont Rechtsanwalt Sascha Giller. Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com) hat sich für die Abschaffung der 3-Prozent-Sperrklausel vor dem Bundesverfassungsgericht eingesetzt. "Ich bin zufrieden, dass unsere Argumentente auch die Richter überzeugt haben", erklärt Giller zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Gegen die vom Bundestag im Juni 2013 beschlossene Sperrklausel bei den Europawahlen hatten zahlreiche Bürger und vor allem kleinere Parteien vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Das Gericht hat nun den Anträgen entsprochen und die 3-Prozent-Sperrklausel für verfassungswidrig erklärt.
Ein Videostatement von Rechtsanwalt Sascha Giller zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt es auf der Homepage der Kanzlei unter www.pwb-law.com
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
bundesverfassungsgericht
pwb
pwb-rechtsanw-lte
sascha-giller
sperrklausel
europawahlrecht
europa
parlament
verfassungswidrig
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
PWB Rechtsanwälte
Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena) ist auf das Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und das Wirtschaftsrecht ausgerichtet. Die Kanzlei berät private und institutionelle Kapitalanleger und kommunale Gebietskörperschaften auf allen Gebieten des Kapitalanlage- und Wirtschaftsrechts.
PWB Rechtsanwälte gehört zu den großen mitteldeutschen Anwaltskanzleien mit 12 spezialisierten Juristinnen und Juristen und 75 nicht juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Agentur für KreativeKommunikation
Erich Jeske
Martinskloster 3
99084 Erfurt
info(at)jeske-pr.de
0361 7892609
http://www.jeske-pr.de
Datum: 27.02.2014 - 14:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1025681
Anzahl Zeichen: 2382
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Philipp Wolfgang Beyer
Stadt:
Jena
Telefon: 03641 35 35 08
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 662 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"PWB Rechtsanwälte zur Verfassungswidrigkeit der 3-Prozent-Klausel"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
PWB Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
21. April 2016. Nach den Abgasskandalen um die Fahrzeuge der VW-Gruppe (VW, Audi, Skoda, Seat) ist nun auch der japanische Hersteller Mitsubishi betroffen. Insgesamt sind rund 630.000 Autos, darunter über 450.000 Pkw, die für den Konkurrenten Nissan gebaut wurden, betroffen. Ob neben den vier Klei
Rundfunkbeitrag: PWB Rechtsanwälte prüfen Verfassungsbeschwerde ...
18.März 2016. Der Rundfunkbeitrag muss auch von demjenigen bezahlt werden, der kein Fernsehgerät besitzt. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) heute letztinstanzlich. Rechtsanwalt Sascha Giller von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com), der mehrere Kläger vertritt, will
BaFin schließt Maple Bank - Kundenkonten eingefroren ...
15. Februar 2016. Dass die BaFin ein Kreditinstitut schließt und die Konten sperrt, ist nichts Außergewöhnliches. Seit einigen Tagen bangen Kunden der Maple Bank (Frankfurt a. M.) um ihr Geld - die Konten wurden eingefroren. Ob die Maple Bank fähig sei, die Einlagen zurückzuzahlen dürfe angez
Weitere Mitteilungen von PWB Rechtsanwälte
Bildungspotenziale nutzen - Zukunftschancen für Deutschland ...
"Wie meistern wir den demografischen Wandel?" - Innovativ und kontrovers gibt der elfte Zukunftskongress für Bildung und Betreuung Invest in Future mögliche Antworten auf diese Frage. Die Zukunftsforscherinnen und -forscher, Gerhard de Haan, Leiter des Institut Futur der Freien Universit
Informationen aus erster Hand zur Lage in Fukushima ...
Die dritten Europäischen Aktionswochen "Für eine Zukunft nach Tschernobyl und Fukushima" werden am Freitag, 7. März 2014, um 15 Uhr im Dortmunder Rathaus offiziell eröffnet. "Vier Tage vor dem Jahrestag der Katastrophe in Japan am 11. März 2011 möchten wir Begegnungen mit Betrof
Stracke: Job-Boom in Deutschland geht weiter ...
Heute hat die Bundesagentur für Arbeit die Arbeitsmarktzahlen für Februar 2014 bekannt gegeben. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke: "Der Job-Boom in Deutschland geht weiter. Die Experten sind sich einig: Die Be
Treuhänder für Nicht-Berliner bei den Berlin-Domains ...
Theodor Fontane schrieb bereits im 19. Jahrhundert: "Vor Gott sind eigentlich alle Menschen Berliner." Was John F. Kennedy in seiner Rede vor dem Schöneberger Rathaus am 26. Juni 1963 sagt, klingt wie ein fernes Echo auf das Fontane-Zitat, das Kennedy aber höchstwahrscheinlich nicht




