Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Streikverbot für Beamte
Ein Tabu fällt
Bernhard Hänel
ID: 1025918
Bundesverwaltungsgerichts große Mühe geben müssen, wenn er das
generelle Streikverbot für alle Beamten weiterhin durchsetzen will.
Durch den klaren Verweis auf die Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte haben die Leipziger Richter den Weg
für den Erhalt des althergebrachten Streikverbots äußerst eng
gestaltet. Lediglich für Streitkräfte, Polizei und hoheitliche
Staatsverwaltung gilt nach Meinung des übergeordneten Straßburger
Gerichts ein generelles Streikverbot. Der große Rest der
Staatsdiener, also Lehrer oder etwa Lebensmittelkontrolleure oder
Forstbeamte, dürfte demnach streiken. Damit dies nicht sofort
passiert, verlangen die deutschen Richter Mäßigung bis zu einer
Neuregelung durch den Gesetzgeber. Wie lange dies gilt, ließ das
Gericht offen, obwohl es das Schneckentempo der Politik eigentlich
kennen müsste. Allerdings ist das Streikrecht für Beamte nicht zum
Nulltarif zu haben. Es gibt "einen Bedarf an Änderungen anderer, den
Beamten günstiger Regelungen, etwa im Besoldungsrecht", geben die
Richter zu bedenken. Ein zusätzliches Problem hat die
NRW-Landesregierung. Die Leipziger Richter sehen eine zwingende
Verknüpfung zwischen Tarifabschlüssen und Besoldungsanpassung.
Nullrunden sind damit tabu.
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Datum: 27.02.2014 - 20:35 Uhr
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