Rheinische Post: Arbeitgeberpräsident fordert Altersgrenze beim Mindestlohn
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junge Menschen ohne Berufsausbildung bis zu einer festzulegenden
Altersgrenze vom gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen. "Für junge
Menschen bis zu einer bestimmten Altersgrenze ohne Berufsausbildung
muss es eine Ausnahme vom Mindestlohn geben", sagte Kramer der in
Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Freitagausgabe). "Wir
müssen verhindern, dass junge Menschen lieber einen Hilfsarbeiterjob
annehmen als eine Berufsausbildung zu beginnen, die in der Lehrzeit
schlechter bezahlt ist", sagte der Chef der Bundesvereinigung der
deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). "Die Ausbildung muss Vorrang
haben", sagte Kramer. Der größte Teil der heute Langzeitarbeitslosen
habe keine Berufsausbildung. Die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU
schlagen eine Altersgrenze von 25 Jahren vor.
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Datum: 28.02.2014 - 00:00 Uhr
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