Arbeitgeber müssen bei sittenwidrigem Lohn Jobcenter Aufstockungsbeiträge erstatten
(PresseBox) - In diesem Fall ging es um eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin. Es gibt Arbeitnehmer in Deutschland, die einen geringen Lohn bezahlt bekommen und zwar so gering, dass dieser als ?sittenwidrig gering? bezeichnet werden kann.
Ist dies so, muss der Arbeitnehmer sogenannte ?Aufstockungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch? beim Jobcenter beantragen und beanspruchen. Ist das rechtens? Das Arbeitsgericht urteilte dazu....
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Datum: 28.02.2014 - 08:45 Uhr
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