Arbeitsverweigerung kann zu fristloser Kündigung führen - Arbeitsrecht
ID: 1026044
Arbeitsverweigerung kann zu fristloser Kündigung führen - Arbeitsrecht
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Kuendigung.html Verweigert ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung, weil er seine Entlohnung für nicht angemessen hält, so kann dies eine Kündigung rechtfertigen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein bestätigte mit seinem Urteil (Az.: 5 Sa 111/13) die rechtmäßige Kündigung eines Arbeitnehmers im Falle beständiger Arbeitsverweigerung. Ein bestehender Irrtum bezüglich eines ihm zustehenden Verweigerungsrechts wird dem Arbeitnehmer angerechnet. Im zugrundeliegenden Fall arbeitete der Kläger beim Beklagten als Bodenleger. Zwischen den Parteien war vereinbart, dass der Kläger abhängig von der jeweiligen Tätigkeit entweder einen Akkordsatz oder einen Stundenlohn erhalte.
Während eines Auftrags, für den Akkordarbeit vorgesehen war, errechnete sich der Arbeitnehmer einen Stundelohn von 7,86 Euro brutto. Infolgedessen verlangte er vom Beklagten die Einteilung für andere Arbeiten oder die Zahlung eines angemessenen Stundenlohns. Als der Arbeitgeber dies ablehnte, stellte der Arbeitnehmer seine Tätigkeit ein und nahm diese auch nicht nach mehrmaliger Aufforderung wieder auf. Selbst die Drohung mit der fristlosen Kündigung seitens des Arbeitgebers führte nicht zum gewünschten Erfolg. Gegen die im Folgenden ausgesprochene Kündigung legte der Kläger dann Kündigungsschutzklage ein.
Während dieser vom Arbeitsgericht Elmshorn noch stattgegeben wurde, hob das LAG das Urteil auf. Es erkannte die fristlose Kündigung als rechtmäßig an. Das Gericht sah vorliegend kein Recht zur Arbeitsverweigerung. Die subjektive Einschätzung des Klägers bezüglich der zu geringen Entlohnung rechtfertige nicht die Arbeitsverweigerung. Kläger und Beklagter haben sich im Vorfeld auf diese Art der Bezahlung geeinigt, weshalb beide Parteien hieran gebunden seien. Die Einstellung der Arbeit sei nicht der richtige Weg, um die eigene Ansicht zur Angemessenheit der Vergütung durchzusetzen.
Selbst wenn sich der Kläger hinsichtlich eines bestehenden Arbeitsverweigerungsrechts geirrt habe, ändere dies nichts an der Rechtmäßigkeit der Kündigung, da ein solcher Irrtum in den Risikobereich des Klägers falle, so das Gericht.
Kündigungsfälle halten sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber einige rechtliche Hürden bereit. Mit der Hilfe eines im Arbeitsrecht versierten Anwalts können Betroffene ihre rechtliche Position stärken. Die außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen sowie das Einreichen von Klagen sollten von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden, um das bestmögliche Resultat zu erzielen.
http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Kuendigung.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com
Datum: 28.02.2014 - 10:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1026044
Anzahl Zeichen: 2902
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: 0221-2722750
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 386 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Arbeitsverweigerung kann zu fristloser Kündigung führen - Arbeitsrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
Thüringische Landeszeitung: VORABMELDUNG: Thüringer zahlen mit die höchsten Wasserpreise in Deutschland ...
Die Thüringer zahlen nicht nur die höchsten Strompreise in ganz Deutschland. Auch beim Wasserpreis rangiert der Freistaat deutschlandweit weit mit vorne. Der Thüringer Durchschnittspreis liegt etwa 18 Prozent über dem Bundesschnitt und 60 Prozent über dem, was die Verbraucher im benachbarte
Rheinische Post: Arbeitgeberpräsident fordert Altersgrenze beim Mindestlohn ...
Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hat gefordert, junge Menschen ohne Berufsausbildung bis zu einer festzulegenden Altersgrenze vom gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen. "Für junge Menschen bis zu einer bestimmten Altersgrenze ohne Berufsausbildung muss es eine Ausnahme vom Mindestlohn geben
Rheinische Post: Arbeitgeberpräsident Kramer lehnt Frauenquote ab ...
Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hat die geplante Einführung einer gesetzlichen Frauenquote für Spitzenpositionen in der Wirtschaft scharf kritisiert. "Die Unternehmen werden künftig deutlich mehr Interesse daran haben, Spitzenfrauen im Betrieb zu fördern und zu halten", sagte Kra
Rheinische Post: Wirtschaftsflügel der Union begrüßt DGB-Vorstoß ...
Der Wirtschaftsflügel der Unionsfraktion im Bundestag hat die Forderung des künftigen DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann nach moderaten Steuerentlastungen für kleinere und mittlere Einkommen begrüßt. "Es freut mich, wenn jetzt auch der designierte DGB-Vorsitzende für den Abbau der Steue




