Betriebswirtschaftlicher Check für Apotheken entlarvt ungünstige Versicherungen, Verträge und Investitionen
Immer wieder geraten Apotheker an Banken, Versicherungen und sogenannte freie Finanzberater, welche sie leider nur ungenügend beraten, da sie sich keinen umfassenden Überblick über die gesamte finanzielle Lage verschaffen. So nehmen viele Apotheker beispielsweise beim Kauf ihrer Filiale Darlehen auf und vereinbaren eine sehr geringe Tilgung oder gar eine vermeintlich günstige Tilgungsaussetzung. Auf Grund von versprochenen Steuervergünstigungen zahlen sie in eine Lebensversicherung oder einen Fonds ein statt die Tilgung direkt auf das Darlehen zu begleichen und glauben, mit diesen „Anlagen“ könnte es am Ende der Laufzeit vollständig beglichen werden. Doch die Praxis sieht fast immer anders aus. Oft stehen Verluste von mehreren hunderttausend Euro am erwarteten Ende der Finanzierung. Deshalb hat es sich die Algebra GmbH zur Aufgabe gemacht, Apothekern auch in Finanzfragen zur Seite zu stehen und die günstigsten Konditionen für sie auszuhandeln. Da das Unternehmen mit derzeit 115 Mitgliedern einer der größten Apothekenverbände des Landes ist, verfügt es über das nötige Know-how und die Marktpräsenz, den Finanzpartnern seiner Kunden auf Augenhöhe gegenüberzutreten. So ist Algebra unter anderem in der Lage, Darlehens- Versicherungs- und auch andere Verträge umzustellen, um damit Kosten zu optimieren und Apothekern fünf- bis sechsstellige Beträge sowie ein böses Erwachen am Ende des Berufslebens zu ersparen.
Nachteile der Tilgungsaussetzung
„Eine Tilgungsaussetzung stellt eine deutlich höhere Liquiditätsbelastung dar, da immer gleichbleibend hohe Zinsen gezahlt und gleichzeitig Sparraten in Kapitalversicherungen oder Investmentfonds erbracht werden müssen. Zudem fließen hohe Provisionen, welche zusätzlich zu erwirtschaften sind. Die in den Verträgen enthaltenen Kosten sind nicht planbar“, erklärt Kohl. Deshalb sind die Renditeprognosen der Lebensversicherungsgesellschaft über die zu erwartende Ablaufleistung immer unverbindlich, können sich also jederzeit zum Nachteil des Versicherungsnehmers in Abhängigkeit von Risiko- und Verwaltungskosten, dem Gewinn der Versicherungsgesellschaft und der Höhe der Überschussanteile verändern. Grundsätzlich gilt, dass die Tilgungsraten ausreichend hoch gewählt werden. Sonst droht die Gefahr, dass das Darlehen vor dem Rentenalter nicht zurückgezahlt werden kann. Oft stehen dann Banken nur noch bis zum 67. Lebensjahr als Finanzierungspartner zur Verfügung und fordern mit einer vergleichsweise kurzen Ankündigungsfrist die Darlehen dann – überraschend für den Apotheker – in einer Summe zurück.
Dagegen haben die Banken ausschließlich Vorteile von einem Darlehensvertrag mit Tilgungsaussetzung. Sie erhalten hohe Provisionen und haben wesentlich höhere Zinseinnahmen. Zudem tragen sie zwar oberflächlich betrachtet das Risiko, falls die prognostizierten Werte der „Anlagen“ nicht erreicht werden. Doch da diese unverbindlich sind, ist deren Erreichen fast immer unrealistisch. So liegt das Risiko am Ende beim Apotheker selbst.
„Darlehensformen mit direkter Tilgung sind dagegen immer planbar, nachvollziehbar und somit sicherer. Auch Hermann Kirchen, Inhaber der Mühlen Apotheke in Bad Pyrmont hatte sich unter anderem auf einen Darlehensvertrag mit Tilgungsaussetzung eingelassen und zahlte dafür viel zu hohe Zinsen. „Bei den Banken hat Herr Kohl bestehende Verträge mit einem Zinssatz von ursprünglich 7,00 Prozent durch Verhandlungen erstaunlicherweise auf bis zu 3,00 Prozent senken können, und das nicht des günstigen Marktzinsniveaus wegen“, so Kirchen.
Tauchen nach dem Abschluss eines derartigen Finanzierungsvertrages Liquiditätsprobleme auf, so flüchten sich Apotheker oft in Darlehen ihrer Großhändler. Diese verlangen dann auch 7,00 Prozent Zinsen für einen Kreditbetrag von beispielsweise 120.000 Euro für einen Monatseinkauf, kürzen aber gleichzeitig den RX-Rabatt, einen wichtigen Teil des Ertrages, um 1,00 Prozent. Das entspricht – unterstellt man 100 TEUR RX-Anteil – einem Rohertrag von etwa 1.000 Euro monatlich, auf den der Apotheker zusätzlich verzichten muss. Bei 36 Monatsraten ergibt sich in diesem Beispiel durch Rabattkürzung und Zinsen eine Gesamtkostenbelastung von rund 50.000 Euro. Dies entspricht einem tatsächlichen Zins von jährlich etwa 15 Prozent. Auch im Falle Kirchens verhandelt der Apothekenverband aktuell über die Umfinanzierung seines Darlehens beim Hauptlieferanten. „Algebra wird die 7,00 Prozent Zinsen auf 3,50 Prozent reduzieren können. Und die Tilgung von derzeit 2.000 Euro wird sich durch den Einsatz des Apothekenverbandes auf 1.500 Euro pro Monat senken lassen. Dadurch allein werde ich eine liquide Ersparnis von 750 Euro pro Monat erzielen“, so der Inhaber der Mühlen Apotheke.
Praxis-Tipps zur Darlehensoptimierung
Grundsätzlich gilt, dass Apotheker, bevor sie sich auf Valuta von Großhändlern einlassen, zuerst Darlehensneuverhandlungen mit ihrer Bank aufnehmen sollten. Diese sind zumeist gesprächsbereit, auch wenn sie von sich aus keine günstigeren Konditionen anbieten. Schließlich ist die Zinslast des Darlehensnehmers gleichzeitig der Zinsertrag der Bank. Vor allem sollte bei einer Umfinanzierung nicht das kurzfristige „Löcherstopfen“, sondern eine langfristige Kapitaldienstfähigkeit und die Volltilgung zum geplanten Ruhestand im Fokus stehen, wobei es unwichtig ist, ob ein akuter Anlass für eine Finanzoptimierung vorliegt, oder die Apotheke „nur“ zukunftssicher gemacht werden soll.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Algebra GmbH entstand 2009 als Produkt der „Know-How-Träger“ der ApoSysTeam Consult und der fc consult GmbH. Sie vereint die Philosophie und Erfahrung beider Unternehmen, wobei diese einzeln weiter existieren. Während die Algebra in ihrem Gründungsjahr die Arbeit mit rund 30 Apotheken aufnahm, betreut sie heute deutschlandweit 115 Mitglieder und ist damit einer der größten Apothekenverbünde der Republik.
Datum: 28.02.2014 - 13:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Kathrin Beck
Stadt:
Witzenhausen
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Kategorie:
Pharma
Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 28.02.2014
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