Streikrecht für Beamte?
ID: 1026455
Gericht: Streikverbot muss neu geregelt werden
Ausgangsfall für die Gerichtsentscheidung war eine verbeamtete Lehrerin, die sich am Streik ihrer im Angestelltenverhältnis beschäftigten Kollegen und Kolleginnen beteiligte. Daraufhin verhängte der Dienstherr, das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Disziplinarverfahrens, eine Geldbuße. Die Klägerin war wegen dem Streik mehrmals nicht zum Unterricht erschienen. Gegen die Sanktion wehrte sich die Klägerin gerichtlich, bis zur letzten Instanz. Auch das BVerwG wies im Ergebnis die Revision ab. Allerdings wurde die Geldbuße auf 300 ? ermäßigt.
Das Gericht hat dennoch die deutsche Rechtsauffassung als derzeit maßgeblich angesehen. Jedoch hat es erkannt, dass diese wegen der völkerrechtlichen Bindung an die EMRK nicht mehr zeitgemäß ist. Den Konflikt des Verfassungsrechts und der EMRK kann nach Ansicht des Gerichts nur der Gesetzgeber auflösen. In der Übergangszeit, für den entschiedenen Fall verbleibt es jedoch beim Streikverbot, auch für verbeamtete Lehrkräfte.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Sattlerstraße 9, 97421 Schweinfurt
Datum: 28.02.2014 - 20:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1026455
Anzahl Zeichen: 1680
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Janus Galka
Stadt:
Schweinfurt
Telefon: 0972171071
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 605 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Streikrecht für Beamte?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rechtsanwalt Janus Galka, LL.M. (Eur.) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).