Compliance in der Eventbranche
ID: 1026895
Rechtskonformes Verhalten
Compliance bedeutet letztlich ?rechtskonformes Verhalten?: Das Unternehmen gibt sich und seinen Mitarbeitern Regeln vor, wie man sich zu verhalten hat ? und zwar nicht nur bezogen auf gesetzliche Anforderungen, sondern oftmals auch mit Blick auf ethische Verhaltensregeln.
Rechtlicher Hintergrund
Compliance-Richtlinien dienen aber nicht allein dem Spaß: Der Unternehmer muss nämlich für Strukturen sorgen, die grundsätzlich geeignet sind, Schäden zu verhindern. Tut er dies nicht, kann auch er für den Schaden mitverantwortlich gemacht werden ? er hat zwar den Schaden nicht unmittelbar verursacht, aber mittelbar durch die unterlassene Struktur.
Das Aufstellen von Regeln allein hilft aber nicht: Arbeitnehmer müssen unterwiesen werden, die Unterweisung sollte regelmäßig wiederholt werden.
Außerdem sollte der Unternehmer darauf achten, auch (Sub-)Dienstleister zur Einhaltung bestimmter Regeln anzuhalten.
Mögliche Inhalte von Compliance-Regeln
Letztlich steht es dem Unternehmen frei, welche Inhalte es seiner Compliance gibt, hier ein paar typische Beispiele (auch wenn vieles davon gesetzlich ohnehin schon vorgeschrieben ist):
?Arbeitszeiten
?Arbeitsschutz allgemein
?u.a. Maßnahmen gegen psychische Belastung
?Datenschutz
?Umgang mit Geschenken und Einladungen
?Umgang mit Fehlern
?Umgang mit Mobbing
?Umgang mit Diskriminierung
?Umgang mit fremden geistigen Rechten
?Umweltschutz, schonender Ressourceneinsatz
?Transparenz
?Dokumentation
?Schaffung von ?Meldestellen? bei Compliance-Verstößen
?Sanktionsmaßnahmen
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
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Datum: 03.03.2014 - 11:49 Uhr
Sprache: Deutsch
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