BGH zur Werbung namensgleicher Unternehmen - Markenrecht

BGH zur Werbung namensgleicher Unternehmen - Markenrecht

ID: 1027190

BGH zur Werbung namensgleicher Unternehmen - Markenrecht



GRP Rainer LLPGRP Rainer LLP

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Markenrecht.html Unternehmen mit gleichem Namen, die in getrennten Wirtschaftsräumen tätig sind, dürfen unter gewissen Umständen auch im Gebiet des jeweils anderen Unternehmens für sich werben.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) ging in mehreren Urteilen (Az.: I ZR 58/11 - I ZR 61/11 und I ZR 65/11) auf einige Unklarheiten bezüglich der Werbung namensgleicher Unternehmen ein.

In dem zugrundeliegenden Rechtsstreit ging es um zwei Bekleidungshäuser mit dem gleichen Namen, die sich im Laufe der Jahre bezügliches ihres Angebotes auseinander entwickelt hatten. Das eine Unternehmen ist im Raum Norddeutschlands tätig. Es befürchtete, dass es mit dem gleichnamigen anderen Unternehmen, das im Westen, Süden und in der Mitte Deutschlands tätig ist, aufgrund dessen bundesweiter Werbung verwechselt werden könnte. Daraufhin wurde dem Unternehmen die Werbung durch das Berufungsgericht untersagt.

Der BGH war allerdings anderer Meinung. Es sei durch die Werbung des anderen Unternehmens weder zu einer Verletzung des Unternehmenskennzeichens des norddeutschen Unternehmens, noch zu einem Verstoß gegen das Irreführungsverbot gekommen. Das Gericht führte aus, zwischen den Unternehmen, die rechtlich und wirtschaftlich unabhängig sind, bestehe eine kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage, die zwar durch die bundesweite Werbung des einen Unternehmens gestört sei, wobei das bundesweit werbende Unternehmen auch ein anzuerkennendes Interesse an bundesweiter Werbung habe. Demnach konnte der BGH sich nicht für ein Verbot der Werbung aussprechen. Er verlangte vielmehr von dem werbenden Unternehmen eine Aufklärung dahingehend, dass es zwei Unternehmen mit gleichen Namen gibt und von welchem die betreffende Werbung stammt.

Durch das Kennzeichenrecht werden Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr geschützt. Es gilt dabei, dass Unternehmenskennzeichen, das heißt geschäftliche Bezeichnungen von Unternehmen, und Marken unterschieden werden müssen. Marken kennzeichnen lediglich die Waren und Dienstleistungen des entsprechenden Unternehmens.



Unternehmenskennzeichen müssen nicht registriert werden. Der Schutz entsteht hier durch die nachweisbare Ingebrauchnahme des Namens. Marken können Schutz durch die betreffende Eintragung in das Markenregister geschützt werden.

Sowohl beim Missbrauch von Unternehmenskennzeichen als auch von Marken gibt es Möglichkeiten gegen Störer vorzugehen. Ein im gewerblichen Rechtsschutz und insbesondere im Markenrecht tätiger Rechtsanwalt kann in einem solchen Fall helfen bestehende Ansprüche durchzusetzen.

http://www.grprainer.com/Markenrecht.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Anleger müssen Rückforderungen von Ausschüttungen nicht zwingend nachkommen - Kapitalmarktrecht Mißfelder: Unser Mitgefühl gilt den Opfern des Terroraktes in China
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 04.03.2014 - 08:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1027190
Anzahl Zeichen: 2919

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 0221-2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 287 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH zur Werbung namensgleicher Unternehmen - Markenrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...

Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are s ...

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z