Neues Widerrufsrecht 2014: Was Online-Händler wissen müssen

Neues Widerrufsrecht 2014: Was Online-Händler wissen müssen

ID: 1028101
(PresseBox) - Am 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie in Kraft. Für Online-Händler heißt das: Ab diesem Zeitpunkt gibt es nur noch eine Widerrufsbelehrung mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen. Auch das Rückgaberecht entfällt.
Shop-Betreiber müssen einheitliches Widerrufsformular nutzen
Shop-Betreiber müssen ab dann ihren Kunden auch ein ?Muster-Widerrufsformular? zur Verfügung stellen, das diese für die Erklärung ihres Widerrufs nutzen können. Der Widerruf muss auch ausdrücklich erfolgen. Eine kommentarlose Rücksendung der Ware reicht dann nicht mehr aus. ?Die neue Regelung hilft, Missverständnisse zu vermeiden. Der Händler weiß zukünftig sicher, ob der Kunde die Ware wegen Mängeln zurückschickt oder weil er den Widerruf erklären möchte?, sagt Ulrike Berger, Rechtsanwältin und Expertin für E-Commerce der Rechtsanwaltskanzlei ARFMANN & BERGER aus Karlsruhe.
Ein weiteres Novum: Online-Händler müssen den Kaufpreis spätestens nach 14 Tagen zurückerstatten. Dabei müssen sie die Zahlungsweise verwenden, mit der der Kunde den Kaufpreis bezahlt hat. Abweichend von dieser Regelung können Shop-Betreiber die Rückzahlung des Kaufpreises aber vom Zurückerhalten der Ware oder von einem Versandnachweis der Käufers abhängig machen.
Rücksendekosten können auf Kunden abgewälzt werden
Ein Vorteil für Online-Händler wird ab Juni die Neuregelung der Rücksendekosten sein. Künftig können sie nämlich die im Falle eines Widerrufs entstehenden Rücksendekosten, unabhängig vom Preis der Ware, auf den Kunden abwälzen. Bis die neue Regelung in Kraft tritt, gilt nach wie vor die 40-Euro-Regel. Danach müssen Kunden Waren bis zu einem Wert von 40 Euro auf eigene Kosten zurücksenden.
Die neue Regelung gilt auch für nicht paketversandfähige Ware, also bei einer Lieferung durch eine Spedition. ?Der Händler muss bei nicht paketversandfähiger Ware aber bereits in der Widerrufsbelehrung über die Höhe der Rücksendekosten informieren. Bietet ein Händler sowohl Waren an, die per Post versandt werden können, als auch nicht paketversandfähige Produkte, wird es bei der Widerrufsbelehrung komplizierter?, sagt Ulrike Berger.


Mit Hilfe der einheitlichen Muster-Widerrufsbelehrung für alle EU-Staaten sollen die bisher vorhandenen rechtlichen Limitierungen wegfallen und der grenzüberschreitende Online-Warenverkauf in Europa erleichtert werden.

Zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Arfmann & Berger Rechtsanwälte zählen das IT-Recht, das Urheber- und Medienrecht, das Wettbewerbsrecht, das Markenrecht, das Mietrecht sowie das allgemeine Vertragsrecht.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Arfmann & Berger Rechtsanwälte zählen das IT-Recht, das Urheber- und Medienrecht, das Wettbewerbsrecht, das Markenrecht, das Mietrecht sowie das allgemeine Vertragsrecht.



drucken  als PDF  Neuer High Performance PICMG1.0 SBC acceptIT schafft effiziente Außendienst-Anbindung für CONSTAB
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 05.03.2014 - 12:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1028101
Anzahl Zeichen: 2711

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

New Media & Software



Diese Pressemitteilung wurde bisher 250 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neues Widerrufsrecht 2014: Was Online-Händler wissen müssen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARFMANN&BERGER Rechtsanwälte Partnerschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Zahlungsverzug: Unternehmen werden stärker zur Kasse gebeten ...
Private Unternehmen und öffentliche Auftraggeber müssen künftig schneller ihre Rechnungen begleichen. Zahlen sie verspätet, werden höhere Verzugszinsen und eine Schadenspauschale fällig. Die neuen Regelungen basieren auf dem Anfang Juli 2014 verabschiedeten "Gesetzesentwurf zur Bekämpfu

Kundenbewertungen:?Dummschwätzer? ist zulässig, ?Halsabschneider? nicht ...
Unternehmen müssen Bewertungen durch Kunden auf Bewertungsportalen hinnehmen. Dies gilt auch dann, wenn sie sich kritisch äußern und die Bewertung über Produkte oder die Kaufabwicklung für das Unternehmen ungünstig ist. Selbst anonyme Bewertungen sind gemäß den Regelungen im Telemediengeset

Vorsicht bei der Vermarktung von Produkten im Kontext der Fußball-WM ...
Wer seine Produkte im Zusammenhang mit der Fußball-WM vermarkten möchte, muss wissen, was er darf und was nicht. Ansonsten drohen teure Forderungen von Seiten der FIFA, die Inhaberin vieler Schutzrechte ist. Werbetreibende, die vom Markenprodukt "FIFA-WM" profitieren und ihre Produkte u


Weitere Mitteilungen von ARFMANN&BERGER Rechtsanwälte Partnerschaft


Neuer High Performance PICMG1.0 SBC ...
PCA-6028, der neueste hochleistungsfähige PICMG 1.0 SBC, basiert auf der 4. Generation des Intel® Core? Prozessors mit Intel H81-Chipsatz, verfügt über Dual-Channel-Speicher DDR3 bis zu 16 GB, zwei USB 3.0-Anschlüsse und zwei SATA 3.0-Stecker. PCA-6028 ist mit allen PCI/ISA-Backplanes kompatib

F-Secure nimmt staatliche Trojaner ins Visier ...
München - 5. März 2014: Klare Ansage vom finnischen Sicherheitsspezialisten F-Secure: Malware von Regierungsbehörden, unabhängig davon, wer sie erstellt, wird von F-Secure enttarnt und bekämpft. Das ist die Botschaft des neuen Threat Report H2 2013 von F-Secure Labs. Darüber hinaus zeigt der B

schmoose: Kostenlose und abhörsichere Alternative zu WhatsApp ...
Die neue Messenger-App schmoose (https://schmoose.ms) ermöglicht die abhörsichere Übermittlung von Nachrichten, Fotos, Videos, Dokumenten oder sonstigen Dateien. Abhörsicher, denn schmoose benutzt Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, um jede Konversation schnell und automatisch auf der Basis bewäh

GRÜN Software AG steigt bei MKC IT Kliniksoftware ein. ...
Aachen / Hannover, 05.04.2014. Das Aachener Softwareunternehmen GRÜN Software AG (http://www.gruen.net) baut sein Leistungsportfolio an branchenspezialisierter Standardsoftware weiter aus und gibt eine Einigung über den mehrheitlichen Erwerb von Anteilen am Laatzener Unternehmen MKC IT bekannt,


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z