Vorsicht bei der Vermarktung von Produkten im Kontext der Fußball-WM

Vorsicht bei der Vermarktung von Produkten im Kontext der Fußball-WM

ID: 1066400

FIFA hat sich Vieles markenrechtlich schützen lassen



(PresseBox) - Wer seine Produkte im Zusammenhang mit der Fußball-WM vermarkten möchte, muss wissen, was er darf und was nicht. Ansonsten drohen teure Forderungen von Seiten der FIFA, die Inhaberin vieler Schutzrechte ist. Werbetreibende, die vom Markenprodukt "FIFA-WM" profitieren und ihre Produkte und Dienstleistungen im Kontext dieser Veranstaltung vermarkten wollen, müssen deshalb wissen, was sie dürfen und was nicht. Nur so lassen sich Abmahnungen, einstweilige Verfügungen oder sogar Klagen vermeiden. Geschützt sind:
- Offizielles WM-Emblem
- Offizielles WM-Maskottchen
- Pokal der FIFA-WM
- Offizieller WM-Slogan
Markenrechtlich geschützt sind außerdem weitere Begriffe und Wortkombinationen Zum Beispiel:
- "Fan Fest"
- "FIFA World Cup"
- "World Cup 2014"
- "WM 2014"
- "Brazil 2014"
"Wer mit solchen Begriffen werben möchte, braucht eine offizielle Erlaubnis der FIFA. Er muss dafür eine Lizenz erwerben", sagt Nico Arfmann, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Arfmann & Berger Rechtsanwälte in Karlsruhe.
Begriffe "WM" oder "Weltmeisterschaft" nicht verwenden
Wichtig ist, dass die Begriffe "Weltmeisterschaft" oder "WM" in der Werbung vor allem nicht im Zusammenhang mit dem Austragungsland Brasilien erwähnt werden. Halten sich Firmen nicht daran, droht ihnen, von der FIFA auf Unterlassung, Beseitigung und möglicherweise auch Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden.
Erlaubt ist hingegen eine rein beschreibende Werbung mit entsprechenden Begriffen und Wortkombinationen. "Wer zum Beispiel die Begriffe 'Fan-Wurst' 'Fan-Rabatt', oder 'Brasilianische Wochen' verwendet, hat nichts zu befürchten. Hier werden lediglich Merkmale und Eigenschaften hinsichtlich ihrer Beschaffenheit, Bestimmung oder auch geografischen Herkunft beschrieben", ergänzt Arfmann.
Verwendung offizieller Merchandising-Produkte


Logos und Embleme der FIFA können nur verwendet werden, wenn dafür eine entsprechende Lizenz erworben wurde. Die Gefahr, von der FIFA belangt zu werden, besteht also schon bei der Verwendung von Merchandising-Produkten wie etwa dem offiziellen WM-Ball, der das Logo der FIFA trägt. Eine Dekoration des eigenen Schaufensters beispielsweise mit WM-Bällen ist damit grundsätzlich nicht erlaubt. Werden Schaufenster allerdings lediglich mit neutralen Bällen oder auch mit der brasilianischen Flagge gestaltet, ist dies unproblematisch.
"Nur die offiziellen Sponsoren, Partner und Förderer haben das Recht, sich sowie ihre Produkte und Dienstleistungen unmittelbar mit der WM in Verbindung zu bringen. Wer hingegen den Ruf der FIFA im wettbewerbsrechtlichen Sinn unlauter ausnutzt oder beeinträchtigt und sich so verhält, als sei er Partner oder Sponsor, muss mit entsprechenden rechtlichen Schritten von Seiten der FIFA rechnen", sagt Nico Arfmann.
Marketing im Rahmen der Fußball-WM ist ein großes Geschäft. Allein beim Turnier in Südafrika 2010 soll die FIFA rund 720 Millionen Euro mit dem Verkauf von Markenrechten eingenommen haben.

Zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Arfmann & Berger Rechtsanwälte zählen das IT-Recht, das Urheber- und Medienrecht, das Wettbewerbsrecht, das Markenrecht, das Mietrecht sowie das allgemeine Vertragsrecht.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Arfmann & Berger Rechtsanwälte zählen das IT-Recht, das Urheber- und Medienrecht, das Wettbewerbsrecht, das Markenrecht, das Mietrecht sowie das allgemeine Vertragsrecht.



drucken  als PDF  POWER für schnelle Post Neu auf Onlineschaden.de: Malermeister Eder aus Pfarrkirchen
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 30.05.2014 - 17:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1066400
Anzahl Zeichen: 3538

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Dienstleistung



Diese Pressemitteilung wurde bisher 473 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Vorsicht bei der Vermarktung von Produkten im Kontext der Fußball-WM"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARFMANN&BERGER Rechtsanwälte Partnerschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Zahlungsverzug: Unternehmen werden stärker zur Kasse gebeten ...
Private Unternehmen und öffentliche Auftraggeber müssen künftig schneller ihre Rechnungen begleichen. Zahlen sie verspätet, werden höhere Verzugszinsen und eine Schadenspauschale fällig. Die neuen Regelungen basieren auf dem Anfang Juli 2014 verabschiedeten "Gesetzesentwurf zur Bekämpfu

Kundenbewertungen:?Dummschwätzer? ist zulässig, ?Halsabschneider? nicht ...
Unternehmen müssen Bewertungen durch Kunden auf Bewertungsportalen hinnehmen. Dies gilt auch dann, wenn sie sich kritisch äußern und die Bewertung über Produkte oder die Kaufabwicklung für das Unternehmen ungünstig ist. Selbst anonyme Bewertungen sind gemäß den Regelungen im Telemediengeset

EuGH: Suchmaschinenbetreiber müssen Suchergebnisse löschen ...
Suchmaschinenbetreiber mit Sitz oder einer Niederlassung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) müssen künftig Links in Suchergebnissen löschen, wenn das Auffinden der verlinkten Seite das Persönlichkeitsrecht eines Bürgers verletzt. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) e


Weitere Mitteilungen von ARFMANN&BERGER Rechtsanwälte Partnerschaft


Scout macht Kinder glücklich ...
Die diesjährige Scout Kinderuhren Kollektion (http://www.grossuhren.de/kinderuhren/scout/) stellt, im Vergleich zu den letzten Jahren, eine weitere fortschrittliche Revolution dar und ist mit vielen neuen Designs gespickt. Auf der produktions-technischen Seite gibt es Novitäten , die verblüffen

POWER für schnelle Post ...
Die Airmail Center Frankfurt GmbH (ACF) ist ein Joint Venture der Fraport AG, der Lufthansa Cargo AG und der Deutschen Post AG. Der integrierte Dienstleister für den Luftpostumschlag am Flughafen Frankfurt wickelt die gesamte geflogene internationale Luftpost ab. Die zentrale Lage zwischen

Beschäftigung von Scheinpraktikanten ...
Beschäftigung von Scheinpraktikanten: Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat nun einen Rückzieher aus einer peinlichen Angelegenheit gemacht: Nachdem man jüngst lautstark den Mindestlohn für Beschäftigte gefordert hat, kam nun heraus, dass das Ministerium Praktikanten ohne Gehalt beschä

Energievergleich lohnt und schont die Haushaltskasse ...
220,- Euro oder 355,- Euro mehr im Geldbeutel haben, das ist schon ein Unterschied. In München oder Köln spart man beispielsweise genau dieses Geld, wenn man sich für den besten Erdgasservice entscheidet. Diese Ersparnis gilt für einen Haushalt mit einem Verbrauch von 31.000 Kilowatt pro Jahr; a


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z