Leitende Angestellte - Kündigungsschutz
ID: 1028671
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen
Begriff:
Als leitende Angestellte werden nach der Definition des Kündigungsschutzgesetzes Personen bezeichnet, die zur selbstständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern befugt sind. An dieses Merkmal sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes hohe Anforderungen zu stellen. So muss der leitende Angestellte den Arbeitgeber hinsichtlich Begründung oder Auflösung von Arbeitsverhältnissen selbstständig zu verpflichten. Dies ist nicht der Fall, wenn die betroffene Person lediglich Vorschläge unterbreiten kann (vgl. BAG 14.4.2011, 2 AZR 167/10).
Kündigungsschutz:
Auf leitende Angestellte findet das Kündigungsschutzgesetz nur eingeschränkte Anwendung. An eine sozial gerechtfertigte Kündigung werden deutlich geringere Anforderungen gestellt, als bei sonstigen Arbeitnehmern.
Nach § 14 Abs. 2 KSchG kann das Arbeitsverhältnis auch bei einer an sich sozial nicht gerechtfertigten Kündigung gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst werden. Ein darauf gerichteter Antrag des Arbeitgebers bedarf im Kündigungsschutzprozess keiner Begründung.
Das Arbeitsgericht ist dann für die Festsetzung der Abfindung für den leitenden Angestellten zuständig. Dafür kann eine Begründung durch den Arbeitgeber ggf. jedoch von Bedeutung sein, weshalb dazu in der Praxis regelmäßig zu raten ist.
Zu beachten ist zudem, dass vor der Kündigung eines leitenden Angestellten der Sprecherausschuss anzuhören ist. Wenn beim Arbeitgeber Zweifel darüber bestehen, ob es sich bei der von der beabsichtigten Kündigung betroffenen Person um einen leitenden Angestellten handelt, sollte außerdem sicherheitshalber der Betriebsrat zusätzlich angehört werden.
Weiterhin sollte berücksichtigt werden, dass für Organmitglieder wie z.B. Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften und Genossenschaften oder Vorstandsmitglieder eines rechtsfähigen Vereins besondere Bestimmungen gelten, da diese nicht als Arbeitnehmer gelten.
27.02.2014
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-in.de
Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com
Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
leitende
angestellte
k-ndigungsschutz
definition
abfindung
k-ndigungsschutzgesetz
begr-ndung
fachanwalt
arbeitsrecht
berlin
essen
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
Datum: 06.03.2014 - 11:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1028671
Anzahl Zeichen: 3202
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 4000 4999
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 404 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Leitende Angestellte - Kündigungsschutz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bredereck&Willkomm (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Bundesgerichtshof zum Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB bei Verkauf eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten ungeteilten Grundstücks (Erwerbermodell) Die Ausgangslage: Teilt der Vermieter sein Eigentum und begründet an den einzelnen Wohnungen Wohnungseigentum, s
Der Mindestlohn ist da ? was passiert mit Tarifverträgen und Arbeitszeitkonten? (Serie Teil 3) ...
Bundestag und Bundesrat haben den sogenannten flächendeckenden Mindestlohn beschlossen. In dieser Serie von Interviews erklären die Fachanwälte für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Volker Dineiger, was der Gesetzgeber hier in die Welt gesetzt hat, für wen das Gesetz gilt und welche Auswirku
Familienrecht-Serie: Das Kindeswohl als Maßstab bei Streit um elterliche Sorge - was heißt das? (Teil 3) ...
Streiten sich Eltern vor Gericht um die elterliche Sorge, dann ist für die Entscheidung des Gerichts das Kindeswohl erheblich. In diesem Beitrag klären Rechtsanwalt Bredereck und Fachanwalt Dineiger, was unter dem Begriff Kindeswohl zu verstehen ist. Rechtsanwalt Bredereck: Vater und Mutter wol
Weitere Mitteilungen von Bredereck&Willkomm
Führungskraft ist weiblich. Jedenfalls das Wort. ...
Als der erste internationale Weltfrauentag begangen wurde, war das Frauenwahlrecht das bestimmende Thema. (Auf die Idee, dass Frauen jemals für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn wie ihre männlichen Kollegen bekommen würden, kam 1911 noch niemand.) Das Wahlrecht für Frauen wurde jedoch in De
Eigenbedarfskündigung - Einvernahme des Vermieters von Amts wegen (Serie - Teil 16) ...
Einer Einvernahme des Vermieters nach § 447 ZPO steht das insoweit erforderliche fehlende Einverständnis des Mieters entgegen. Eine Vernehmung gemäß § 448 ZPO von Amts wegen hat zu unterbleiben, wenn es insoweit an dem erforderlichen Anbeweis im Sinne einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit fü
Neuer Thriller von Tino Hemmann - Showdown in Kroatien ...
Wie in vielen seiner Bücher, nimmt sich Hemmann des Schicksals von Kindern an. Was wissen die Deutschen wirklich über den Krieg am Balkan, der bis heute seine dreckigen und blutigen Spuren hinterlässt? Über einen Krieg mit bis heute anhaltenden ethnischen "Säuberungen", der letztendli
Arbeitnehmerkündigung: Wirksamkeitsvoraussetzungen und wichtige Hinweise ...
Woran müssen sich Arbeitnehmer bei der Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber hinsichtlich Form und Frist halten und was ist darüber hinaus zu bedenken? Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Wirksamkeitsvoraussetzungen: Bei




