Landgericht Bonn stellt sich ausdrücklich gegen die Urteilsbegründung des OLG Karlsruhe vom 19.09.2013
ID: 1029527
Aktenzeichen 8 S 249/13 die Rechtmässigkeit der Nettopolice mit
gesonderter Kostenausgleichsvereinbarung für zulässig erachtet. Als
spezialisierter Anbieter von Versicherungslösungen mit separater
Vergütungsvereinbarung begrüsst die PrismaLife AG diesen Entscheid
sehr.
Das Landgericht Bonn bestätigt in seiner Entscheidung, dass für
Nettopolicen mit separater Vereinbarung der Abschluss- und
Einrichtungskosten die Vorschrift des § 169 Abs. 5 S. 2 VVG keine
Anwendung findet.
Dabei führt das Landgericht in der Urteilsbegründung aus, dass der
Gesetzgeber selbst zwischen zwei Varianten der Berechnung von
Abschlusskosten klar differenziert und sich die Vorschrift des § 169
Abs. 5 S. 2 VVG bewusst nur auf den Fall der Verrechnung von
Abschlusskosten und Prämien und die Vereinbarung eines Abzugs
bezieht.
Es stellt sich damit ausdrücklich gegen die Urteilsbegründung des
OLG Karlsruhe vom 19.09.2013 und weist daraufhin, dass der
Gesetzgeber das Problem einer analogen Anwendung des § 169 im
Gesetzgebungsverfahren gesehen und erörtert und danach dessen
Anwendung für Nettopolicen bewusst ausgeklammert hat.
Nach Entscheid des LG Bonn ist ersichtlich, dass nach dem Willen
des Gesetzgebers eine separate Vereinbarung zwischen
Versicherungsnehmer und Versicherer jedenfalls dann zulässig ist,
wenn diese gesondert erfolgt und die Höhe der geschuldeten Kosten für
den Versicherungsnehmer hinreichend erkennbar ist.
"Dieses Urteil des Landgerichtes Bonn bestätigt unseren Weg.",
sagt Markus Brugger, Chief Executive Officer der PrismaLife. "Das
Landgericht hat in der ausführlichen Urteilsbegründung unsere
Rechtsauffassung bestätigt. Nettopolicen bieten dem Kunden maximale
Kostentransparenz und mehr Verständlichkeit: der Kunde weiss wofür er
wie viel bezahlt. Mit unseren leistungsstarken Produkten bieten wir
dem Kunden maximale Transparenz, beste Leistungen und die Sicherheit,
einen innovativen und starken Vorsorgepartner an seiner Seite zu
haben."
Die PrismaLife AG stellt zum Thema Transparenz und separater
Vergütungsvereinbarung unter www.prismalife-transparenz.com
weiterführende Informationen zur Verfügung.
Über PrismaLife
Die PrismaLife AG ist der führende Liechtensteinische
Lebensversicherer mit Sitz in Ruggell. Das Unternehmen entwickelt
Fondspolicen und Vorsorgeprodukte zur Absicherung biometrischer
Risiken für den deutschen und österreichischen Markt. Die PrismaLife
verwaltet Kundengelder in Höhe von über 840 Millionen Euro. Die
Beitragseinnahmen 2012 betrugen 212.44 Millionen Euro. Infos unter:
www.prismalife.com
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Felice Puopolo
PrismaLife AG
Telefon +423 237 00 00
felice.puopolo@prismalife.com
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Datum: 07.03.2014 - 15:19 Uhr
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