neues deutschland: Gründung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Fälle, in denen Arbeitgeber Betriebsratsgründungen verhindern.
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Betriebsratswahlen. Doch längst nicht immer sind die Gremien der
betrieblichen Mitbestimmung vom Arbeitgeber gern gesehen. Heiner
Dribbusch und Martin Behrens vom Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Institut der gewerkschaftsnahen
Hans-Böckler-Stiftung haben knapp 200 Sekretären von
DGB-Gewerkschaften befragt. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass knapp
zwei Drittel der Gewerkschafter Fälle bekannt sind, in denen
Arbeitgeber aktiv die Gründung von Arbeitnehmervertretungen zu
verhindern. Diese Fälle kämen besonders häufig in inhabergeführten
Betrieben mit 100 bis 200 Mitarbeitern vor, sagt WSI-Forscher Heiner
Dribbusch im Interview mit der in Berlin erscheinenden Tageszeitung
»neues deutschland«. Während es überdies in Großbetrieben in der
Regel einen Betriebsrat gebe, sei die in den wenigsten der
Kleinbetriebe der Fall. Zwar würde in bekannten Fällen von
Betriebsratsverhinderungen oder gar -zerschlagungen, wie aktuell bei
der Fast-Food-Kette »Burger King« oft gegen geltende Gesetze
verstoßen. »Es gibt aber so gut wie nie Verfahren«, so Dribbusch,
»auch weil die Staatsanwaltschaften 'mangels öffentlichem Interesse'
oft einstellen. Der Wissenschaftler fordert darum die Einrichtung von
Schwerpunktstaatsanwaltschaften, »die konsequent ermitteln«. Überdies
spricht Dribbusch sich dafür aus, Unternehmen zur Bildung von
Arbeitnehmervertretungen ab einer bestimmten Betriebsgröße gesetzlich
zu verpflichten, wie es etwa in Holland der Fall ist. Die Ergebnisse
der Umfrage will die Hans-Böckler-Stiftung am heutigen Montag
veröffentlichen.
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Datum: 09.03.2014 - 13:17 Uhr
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