Landgericht Hannover bestätigt Transparenz von Nettopolicen mit separater Vergütungsvereinbarung

Landgericht Hannover bestätigt Transparenz von Nettopolicen mit separater Vergütungsvereinbarung

ID: 1030956
(ots) - Das Landgericht Hannover hat am 18.11.2013 unter
Aktenzeichen 2 S 36/13 die Rechtmässigkeit von Nettopolicen mit
gesonderter Kostenausgleichsvereinbarung bestätigt. Die PrismaLife
als spezialisierter Anbieter von Versicherungslösungen mit separater
Vergütungsvereinbarung begrüsst diese Entscheidung sehr.

Das Landgericht Hannover stellt in seiner Urteilsbegründung dar,
dass Nettopolicen mit gesonderter Kostenausgleichsvereinbarung (KAV)
keinen Verstoss gegen § 169 Abs. 5 S. 2 VVG darstellen. Vielmehr hat
der Gesetzgeber den Fall, dass Vertragskosten - wie hier durch die
KAV - gesondert erhoben werden, bewusst aus der Regelung
herausgenommen, da er die erforderliche Transparenz für den
Versicherungsnehmer als gewährleistet erachtet hat.

In seiner Urteilsbegründung arbeitet das LG Hannover heraus, dass
die Ansicht des OLG Karlsruhe nicht überzeugen kann. So schreibt das
Landgericht: "Wenn eine Versicherung - wie hier - die eingeforderte
Transparenz schafft, kann ihr schwerlich angelastet werden, sie
umgehe damit das Gesetz, indem sie Transparenz schafft.

"Das Landgericht Hannover hat im Sinne der vom Gesetzgeber
geforderten Transparenz entschieden", so Markus Brugger, Chief
Executive Officer der PrismaLife. " Wir begrüssen dieses Urteil,
denn Nettopolicen bieten dem Kunden Transparenz und mehr
Verständlichkeit. Unsere leistungsstarken Produkten bieten dem
Kunden maximale Transparenz, beste Leistungen und die Sicherheit,
einen innovativen und starken Vorsorgepartner an seiner Seite zu
haben."

Die PrismaLife AG stellt zum Thema Transparenz und separater
Vergütungsvereinbarung unter www.prismalife-transparenz.com gerne
weiterführende Informationen zur Verfügung.

Über PrismaLife

Die PrismaLife AG ist der führende Liechtensteinische
Lebensversicherer mit Sitz in Ruggell. Das Unternehmen entwickelt


Fondspolicen und Vorsorgeprodukte zur Absicherung biometrischer
Risiken für den deutschen und österreichischen Markt. Die PrismaLife
verwaltet Kundengelder in Höhe von über 840 Millionen Euro. Die
Beitragseinnahmen 2012 betrugen 212.44 Millionen Euro. Infos unter:
www.prismalife.com



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Felice Puopolo
PrismaLife AG
Telefon +423 237 00 00
felice.puopolo@prismalife.com

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drucken  als PDF  Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen AFA AG: Erneut Bestätigung separater Kostenausgleichsvereinbarungen KAV
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Datum: 11.03.2014 - 14:47 Uhr
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