Saarbrücker Zeitung: Ausnahme für Jüngere beim Mindestlohn würde über 500.000 Beschäftigte treffen
ID: 1031249
Beschäftigte beim geplanten Mindestlohn von 8,50 Euro auszunehmen,
wären etwa eine halbe Million Personen betroffen. Das geht nach einem
Bericht der "Saarbrücker Zeitung" (Mittwoch-Ausgabe) aus einer
Stellungnahme der Bundesregierung auf Anfrage der Linksfraktion
hervor. Demnach haben rund 533.000 sozialversicherungspflichtige
Vollzeitbeschäftigte das 22.Lebensjahr noch nicht vollendet. Mehr als
die Hälfte von ihnen, nämlich 54,5 Prozent, verfügt bereits über
einen anerkannten Berufsabschluss.
Laut Regierung ist der Anteil der sozialversicherungspflichtigen
Niedriglöhner mit Vollzeitjob in der Altersgruppe bis 25 Jahre
überdurchschnittlich hoch. So bekommen fast 45 Prozent von ihnen ein
Monats-Brutto von weniger als 1926 Euro. Laut OECD gelten sie damit
als Geringverdiener, weil sie weniger als zwei Drittel des mittleren
Verdienstes aller sozialversicherungspflichtigen
Vollzeitbeschäftigten in Deutschland erhalten. Bezogen auf alle
Altersgruppen liegt der Anteil nur bei rund 20 Prozent.
"Es darf keine Ausnahmen vom Mindestlohn geben. Erst recht nicht
für junge Leute, die besonders oft mit niedrigen Löhnen abgespeist
werden", sagte die gewerkschaftspolitische Sprecherin der Linken,
Jutta Krellman, der Zeitung.
Pressekontakt:
Saarbrücker Zeitung
Büro Berlin
Telefon: 030/226 20 230
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.03.2014 - 01:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1031249
Anzahl Zeichen: 1565
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Saarbrücken
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 247 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Saarbrücker Zeitung: Ausnahme für Jüngere beim Mindestlohn würde über 500.000 Beschäftigte treffen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Saarbrücker Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).